Willkommen beim Edith-Stein-Gymnasium
Schule und Corona
Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht am Edith-Stein-Gymnasium Bretten ab 19.10.2020
Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Kultusministerium Baden-Württemberg Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen vorgegeben, die an allen Schulen im Land umgesetzt werden müssen. Durch die Ausrufung der Pandemiestufe 3 am 19. Oktober 2020 sind diese Bestimmungen noch einmal verschärft worden. Zum Schutze aller Personengruppen der Schulgemeinschaft gilt daher ab sofort für den Präsenzunterricht im Einzelnen:
Allgemeine Verhaltensregeln für den Aufenthalt auf dem Schulgelände bzw. im Schulgebäude
- Abstandsgebot: Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigte und andere Erwachsene haben in der Schule untereinander das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten. Zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern gilt das Abstandsgebot nicht.
- Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bzw. Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Für alle am Schulleben Beteiligten ist das Tragen einer MNB oder eines MNS auf dem gesamten Schulgelände und in den Klassenräumen verpflichtend. Auch im Unterricht ist das Tragen einer MNB oder eines MNS erforderlich. Während der Pausen im Hof darf die Maske abgenommen werden, vorausgesetzt, es wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anderen Personen eingehalten.
- Gründliche Händehygiene: Jede Person auf dem Schulgelände wird um gründliche und häufige Händehygiene gebeten durch
a) Händewaschen mit Flüssigseife oder, wenn dies nicht möglich ist,
b) Händedesinfektion. - Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge sind wichtige Präventionsmaßnahmen.
- Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
- Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen.
- Bei typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus (z. B. Fieber ab 38°, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung / Behandlung in Anspruch nehmen.
Ankunft an der Schule
- Wir bitten dringend darum, nicht deutlich vor Unterrichtsbeginn zur Schule zu kommen, da die Präsenzzeit im Schulgebäude so kurz wie möglich gehalten werden soll und wir zudem keine Aufenthaltsmöglichkeiten vor dem Unterricht für große Schülerzahlen haben.
- Das Schulhaus kann sowohl durch den Haupteingang als auch durch den Hintereingang betreten werden. Beim Eintreffen vor dem Schulhaus empfehlen wir allen Schüler*innen, einen Abstand von 1,5 Metern zur nächsten Person einzuhalten, und lenken ggf. die Schüler*innen zum jeweils anderen Eingang um, sollten sich vor einem Eingang größere Ansammlungen bilden.
- An den Eingängen des Schulgebäudes befinden sich Handdesinfektionsspender. Wir bitten darum, sich beim Betreten des Schulhauses die Hände zu desinfizieren.
- Auf allen Begegnungsflächen (Flure, Treppenhäuser, Toiletten, Pausenhof etc.) gilt grundsätzlich Rechtsverkehr. Die Markierungen auf dem Fußboden sind zu beachten.
- Die Schüler*innen begeben sich nach Betreten des Schulgebäudes direkt in den Unterrichtsraum.
Unterricht
- Die Lehrkraft weist den Schüler*innen beim Eintreten ins Klassenzimmer ihren Platz zu. Die Sitzordnung einer Klasse bzw. einer Lerngruppe wird in der Regel nicht verändert.
- Sitzen alle Schüler*innen an ihrem Platz, kann die MNB oder der MNS abgenommen werden.
- Die Unterrichtsräume werden zu Beginn des Unterrichts, während des Unterrichts (mindestens alle 20 Minuten) und gegen Ende des Unterrichts gelüftet.
Toilettengänge
- Toilettengänge sollen einzeln während der Unterrichtszeit erfolgen. Toilettengänge während der Pause sollen nach Möglichkeit vermieden werden.
- In den Jungentoiletten werden nur die Kabinen benutzt.
- Sind alle Kabinen besetzt, muss im Flur unter Beachtung des Mindestabstands gewartet werden.
Pausen
- Kleine Pausen werden grundsätzlich im Unterrichtsraum verbracht. Die Schüler*innen werden von der Fachlehrkraft beaufsichtigt, die zuvor den Unterricht gehalten hat.
- Große Pausen werden grundsätzlich nur im Pausenhof verbracht:
- Auf allen Begegnungsflächen (Flure, Treppenhäuser, Toiletten, Pausenhof etc.) gilt grundsätzlich Rechtsverkehr. Die Markierungen auf dem Fußboden sind zu beachten.
- Die Lehrkraft verlässt als letztes den Unterrichtsraum, lüftet und schließt den Raum ab.
- Die Klassen und Lerngruppen sind laut Verordnung gehalten, sich in den Pausen nicht mit anderen Klassen oder Lerngruppen zu durchmischen. Wir bitten daher darum, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Schüler*innen einer anderen Klasse bzw. einer anderen Lerngruppe einzuhalten. Nur so können wir vermeiden, den einzelnen Klassen bzw. Lerngruppen feste Pausenhofbereiche zuzuordnen.
- Auf dem Pausenhof dürfen die Masken abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anderen Personen eingehalten wird.
- Bei starkem Regen („Regenpause“) bleiben alle Schüler*innen im Unterrichtsraum und werden von der Fachlehrkraft beaufsichtigt, die zuvor den Unterricht gehalten hat.
- Für die Rückkehr in die Unterrichtsräume am Ende der Pausen gelten dieselben Regelungen wie beim Ankommen im Schulgebäude.
Hohlstunden
- Einige Schüler*innen der J1 und J2 werden Hohlstunden haben. Für die Hohlstunden stehen Aufenthaltsräume zur Verfügung, in denen sich jeweils maximal 15 Schüler*innen zur gleichen Zeit aufhalten dürfen. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht sind einzuhalten.
- Die Hohlstunden sollen vornehmlich für die Erledigung schulischer Aufgaben genutzt werden.
- Analog zu den Regelungen im Unterrichtsraum können die MNB oder der MNS abgenommen werden, wenn alle Schüler*innen einen der vorgesehenen Plätze eingenommen haben.
- Für das Ende der Hohlstunde gelten dieselben Regelungen wie beim Gang in die Pausen.
Unterrichtsende
- Nach Unterrichtsende gehen die Schüler*innen direkt aus dem Schulgebäude und verlassen unverzüglich das Schulgelände.
- Erst nach dem Verlassen des Schulgeländes kann die MNB oder der MNS abgenommen werden.
- An den Haltestellen des ÖPNV ist die MNB oder der MNS zu tragen und der Mindestabstand einzuhalten.
Persönliche Gespräche zwischen Schüler*innen und Lehrkraft
- Persönliche Gespräche zwischen Schüler*innen und Lehrkraft sollen nach Möglichkeit im Rahmen des eigenen Unterrichts geführt werden.
- Personenansammlungen vor dem Lehrerzimmer sind zu vermeiden.
- Die Kontaktaufnahme mit einer Lehrkraft außerhalb des Unterrichts kann z.B. auch per E-Mail erfolgen.
Sekretariat
Das Sekretariat soll nur bei dringenden Anliegen, die keinen Aufschub dulden, aufgesucht werden. Wir bitten, den Kontakt hauptsächlich per Telefon oder per E-Mail zu suchen.
Bistro und Kiosk
Das Bistro und der Kiosk des ESG werden wieder geöffnet sein, ggf. wird das Angebot jedoch leicht eingeschränkt werden müssen.
- Beim Warten vor der Essensausgabe und vor dem Kiosk ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und eine MNB oder ein MNS zu tragen.
- Um eine Durchmischung der Klassen bzw. Lerngruppen während des Essens so gering wie möglich zu halten und den gebotenen Mindestabstand einhalten zu können, werden sowohl die Aula als auch der Raum B06 (bei Bedarf) als zusätzliche Mensaräume zur Verfügung stehen.
- Während des Essens besteht selbstverständlich keine Pflicht zum Tragen einer MNB oder eines MNS.
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine epidemiologisch relevante Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten. Aus diesem Grunde ist es am ESG erlaubt, die Corona-Warn-App auf den Smartphones während des gesamten Aufenthalts auf dem Schulgelände und im Schulhaus im Hintergrund laufen zu lassen. Die Smartphones müssen jedoch auf lautlos gestellt sein und sollen nicht sichtbar mit sich geführt werden (z.B. in einer Tasche). Abgesehen von der Corona-Warn-App dürfen Smartphones auf dem Schulgelände und im Schulhaus nicht genutzt werden.
Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht am ESG, gültig ab 19.10.2020
Coronaverordnung Schule, gültig ab 16.10.2020
Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab 18.11.2020 gültigen Fassung
Erklärung Erziehungsberechtigte nach CoronaVO
Erklärung volljährige Schülerinnen und Schüler nach CoronaVO
Regeln für das digitale Klassenzimmer
Leitfaden zum häuslichen Lernen SJ19/20
Notbetreuung an Schulen SJ 19/20
Arbeitgeberbescheinigung Unabkömmlichkeit (Notbetreuung) SJ 19/20
Das Sekretariat ist täglich von 7.15 – 13 Uhr telefonisch erreichbar. Jederzeit ist es möglich eine Mail zu schreiben. Publikumsverkehr ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
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