2020

BigBlueButton und Upgrade auf die neueste Moodle-Version

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium, 

in unserem Leitfaden für das häusliche Lernen hatten wir angekündigt, dass wir anstreben, die zahlreichen, in Gebrauch befindlichen Plattformen für Videokonferenzen zu vereinheitlichen, um den ESG-Familien das Leben etwas zu erleichtern. Ein weiterer Gesichtspunkt war es, eine Plattform zu finden, die datenschutzkonform und im Land Baden-Württemberg zugelassen ist. Da zwischenzeitlich eine vielversprechende Lösung verworfen werden musste, werden wir nun in der kommenden Woche, wie folgt, starten:
  1. Videokonferenzen sollen im Sinne unseres Leitfadens in Zukunft mit Hilfe des Dienstes BigBlueButton durchgeführt werden.
  2. Der Dienst BigBlueButton ist in die neueste Version von Moodle integriert, datenschutzkonform und eine vom Land unterstützte Plattform.
  3. Da unser Schulserver es nicht erlaubt, unser altes ESG-Moodle auf die neueste Moodle-Version upzugraden, werden wir mit einem neuen und aktuellen Moodle auf dem Landesserver beginnen.
  4. Die im alten Moodle vorhandene Struktur (Zugangsdaten, Kurse, Aufgaben...) wird mit Stand Freitag (15.05.20), 14:00 Uhr auf das neue Moodle übertragen. Allerdings werden bei dieser Migration die Einträge in den Foren und die Uploads der Schüler*innen verloren gehen.
  5. Der Zugriff auf das alte Moodle wird ab dem genannten Zeitpunkt am Freitag nicht mehr möglich sein. D.h., dass die auf Moodle eingestellten Bewertungen der alten Schülerarbeiten nicht mehr einsehbar sein werden.
  6. Der Moodle-Neustart wird am Sonntag dieser Woche stattfinden. Die Bedienung des Upgrades ist sehr ähnlich dem bisherigen Moodle. Anleitung folgt.
Dies zu eurer und Ihrer Information.
 
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger, Schulleiter

Fahrplan für die weitere Öffnung des Schulbetriebs nach den Pfingstferien

Das Kultusministerium hat in einer Pressemitteilung Einzelheiten zur weiteren Öffnung des Schulbetriebs nach den Pfingstferien mitgeteilt. Zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in den Klassenstufen 5 bis 10 heißt es dort:

"Nach den Pfingstferien sollen alle Schülerinnen und Schüler in einem rollierenden System Präsenzunterricht bekommen, der mit den Fernlernangeboten verzahnt werden soll. Dafür stehen bis zu den Sommerferien sechs Wochen zur Verfügung, die erweiterte Notbetreuung läuft daneben weiter. Darüber hinaus richten die Schulen für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, die in den vergangenen Wochen weder digital noch analog erreicht wurden, Lerngruppen an den Schulen ein. Mit diesen Förderangeboten soll den Schülern ermöglicht werden, den Stoff aufzuholen, zu wiederholen und zu vertiefen, damit sie Anschluss halten können. In den Sommerferien wird das Kultusministerium zudem freiwillige Lern- und Förderangebote anbieten – und damit Schülerinnen und Schülern, die sich unsicher fühlen und mehr üben möchten, die Möglichkeit geben, Lerninhalte zu wiederholen, zu vertiefen und gezielt an Lernschwierigkeiten zu arbeiten […]

Auch an den Gymnasien, Realschulen, Haupt- und Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen werden die Klassenstufen nach den Pfingstferien rollierend unterrichtet, um alle Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Eine Ausnahme gilt für die Jahrgänge, die bereits am 4. Mai gestartet sind und in diesem oder im nächsten Jahr vor dem Abschluss stehen. Sie bleiben dauerhaft in der Präsenz. „Wir reden nicht von einem regulären Schulbetrieb wie vor der Corona-Pandemie. Das heißt, dass es jetzt nicht darum gehen darf, noch möglichst viele schriftliche Arbeiten nachzuholen“, betont Eisenmann.

Für das rollierende System sieht das Kultusministerium folgenden Rhythmus vor: In den sechs Schulwochen, die noch anstehen, sollen im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5/6, 7/8 aller Schularten und 9/10 am Gymnasium in Präsenzphasen an den Schulen einbezogen werden. So haben alle Schülerinnen und Schüler bis Schuljahresende noch mindestens zwei Schulwochen Präsenzunterricht an der Schule […] Zusätzlich richten die Schulen gezielte Lerngruppen vor Ort für Schülerinnen und Schüler ein, die mit den Fernlern- angeboten gar nicht oder nicht gut erreicht werden konnten. Damit sind an den weiterführenden Schulen nach den Pfingstferien immer mindestens 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler an der Schule – bei halben Gruppengrößen und Konzentration des Unterrichts auf die Kernfächer. Die erweiterte Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 bis 7 wird aufrechterhalten. Der Präsenzunterricht wechselt sich mit Fernlernangeboten ab, um Fragen zu klären, das Erlernte abzugleichen und Inhalte zu vertiefen."

Die vollständige Pressemitteilung steht hier zum Download bereit.

Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht ab dem 4. Mai

Ab Montag, dem 4. Mai 2020, werden die Schulen in Baden-Württemberg stufenweise wieder in den Präsenzunterricht einsteigen. Am Edith-Stein-Gymnasium werden zunächst die Jahrgangsstufen 1 und 2 in die Schule zurückkehren, die übrigen Klassen müssen noch warten. Um die Infektionszahlen beim Wiedereinstieg gering zu halten, kommt es nun darauf an, dass sich alle Menschen weiterhin im Alltag vorsichtig verhalten. Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat daher Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen erlassen, die an allen Schulen im Land umgesetzt werden sollen. Jede Schule hat diese Vorgaben auf die örtlichen Gegebenheiten angewendet und ein Konzept für den Schulbesuch in Zeiten von Corona erstellt. Das ESG hat in diesem Zusammenhang "Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht“ formuliert. Alle Personen, die ab dem 4. Mai das Schulgelände betreten, werden hiermit dringend gebeten, diese Verhaltensregeln zu befolgen.

Die Verhaltensregeln können hier heruntergeladen werden.

Daniel Krüger, Schulleiter

Leitfaden für das häusliche Lernen am ESG

Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit der Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung, die allgemeinbildenden Gymnasien infolge der Corona-Pandemie nach den Osterferien für alle Schüler*innen (ausgenommen die Jahrgangsstufen 1 und 2) bis auf Weiteres geschlossen zu halten, sind wir in eine neue Phase des häuslichen Lernens eingetreten. Vor diesem Hintergrund scheint es geboten, das häusliche Lernen zu optimieren. Wir wollen dies u.a. mit Hilfe eines Leitfadens zum häuslichen Lernen tun, der von der Schulleitung, der Beauftragten für Chancengleichheit und dem Örtlichen Personalrat in den vergangenen Tagen erarbeitet worden ist. Der Leitfaden spiegelt die Erkenntnisse und Möglichkeiten nach heutigem Stand wider und soll bei Bedarf ergänzt oder abgeändert werden. Er gilt ab kommender Woche, also ab dem 27. April 2020.

Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger, Schulleiter

Notbetreuung wird ab dem 27. April ausgeweitet

Die Notbetreuung in Baden-Württemberg wird ab dem 27. April 2020 erweitert: Konnte das Betreuungsangebot an den weiterführenden Schulen bisher nur für Kinder der Klassenstufen 5 und 6 in Anspruch genommen werden, erstreckt es sich nun auch auf Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen. Außerdem ist der Kreis der Teilnahmeberechtigten ausgeweitet worden.

Hiermit gilt ab dem 27. April: Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, wenn beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende

  1. außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen / wahrnimmt,
  2. von dem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind / ist und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen / vorlegt,
  3. durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind / ist und
  4. eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Näheres wird in den Antragsformularen der Stadt Bretten ausgeführt, die weiter unten zum Download bereit gestellt sind.

Falls Sie die Notbetreuung am ESG in Anspruch nehmen möchten, müssen die städtischen Dokumente ausgefüllt an das Sekretariat des Edith-Stein-Gymnasiums zurückgeschickt werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, können Sie gerne im Vorfeld telefonischen Kontakt mit uns aufnehmen.

 

Antragsformulare der Stadt Bretten zum Download:

Anmeldung für die Notbetreuung

Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit