2020

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Ausgestaltung des Wiedereinstiegs in den Schulbetrieb ab Mai

Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium,

das Kultusministerium in Baden-Württemberg hat gestern die Schulen im Land sowie auch die Öffentlichkeit mit neuen Auskünften zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Schulbetrieb ab dem 4. Mai 2020 versorgt. Die beste Informationsquelle ist nach wie vor der Internetauftritt des Ministeriums (https://km-bw.de/,Lde/Startseite), dem ich die folgenden Informationen entnommen habe. Dementsprechend gilt ergänzend bzw. konkretisierend zu dem Post vom 17.04.2020:
 
1. Stufenweiser Wiedereinstieg in den Schulbetrieb
An den Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht ab dem 4. Mai für den Abiturjahrgang 2020. Er dient der Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen. Der Präsenzunterricht in den übrigen Fächern in der Jahrgangsstufe 2 wird nach den Pfingstferien wieder aufgenommen. 
Der Präsenzunterricht beginnt ab dem 4. Mai ebenfalls für den Abiturjahrgang 2021.
Die jüngeren Klassen, die noch nicht im Schulgebäude unterrichtet werden können, werden über ergänzende Formate unterrichtet (online bzw. über von Lehrkräften zusammengestellte Arbeitspakete). 

2. Schüler*innen, die Risikogruppen angehören
Bei Schüler*innen mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht während der Wiedereinstiegsphase ab dem 4. Mai 2020. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer Risikogruppe angehören. Schüler*innen werden also auf keinen Fall aufgrund ihrer gesundheitlichen Disposition zwangsweise vom Unterricht im Schulgebäude ausgeschlossen. Für Schüler*innen, die aufgrund relevanter Vorerkrankungen einer Risikogruppe angehören und daher nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden individuelle Möglichkeiten für die Teilnahme an Prüfungen eröffnet. Wie dies im Einzelnen aussehen kann, ist noch nicht geklärt.
 

3. Prüfungsvorbereitung hat Vorrang: Keine Klassenarbeiten für Prüflinge
Es geht zunächst um Prüfungsvorbereitungen für die Abschlussklassen aller Schularten und um Angebote für Prüfungsklassen des nächsten Schuljahrs (nicht der beruflichen Schulen). Der Unterricht soll in dieser Wiederaufnahmephase in einer Kombination von Präsenz- und Fernlernangeboten (digital und analog) sichergestellt werden. Diese Fernlernangebote gelten insbesondere für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die noch nicht in den Präsenzunterricht einbezogen werden können. Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen, es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben. Und auch bei den Klassen des nächsten Prüfungsjahrgangs geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen. Nur soweit die verbleibende Unterrichtszeit dies zulässt und es zugleich pädagogisch sinnvoll ist, können bei den Klassen des nächsten Prüfungsjahrgangs weitere Leistungsfeststellungen erfolgen.

4. Teilnahme am Nachtermin der schriftlichen Abiturprüfungen flexibel möglich
Schüler*innen, die sich unsicher fühlen, aus welchen Gründen und Bedenken auch immer, müssen nicht am Haupttermin der schriftlichen Abiturprüfungen teilnehmen und können stattdessen den ersten Nachtermin wählen. Diese Entscheidung kann nur einheitlich für alle Prüfungsteile getroffen werden. Zudem ist dies rechtzeitig vor dem Haupttermin zu erklären.


5. Kein Sitzenbleiben in diesem Schuljahr
Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Da die Leistungsbewertung allerdings in den letzten Wochen ausgesetzt wurde und auch in der kommenden Zeit nur sehr stark eingeschränkt möglich sein wird, werden alle Schüler*innen grundsätzlich in das nächste Schuljahr versetzt. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Entscheidung und Möglichkeiten zur Umsetzung wird das Ministerium noch einmal gesondert informieren.

6. Kombination aus Präsenzunterricht und eigenständigem Arbeiten zu Hause
Generell gilt, dass eine Kombination aus Unterricht an der Schule und eigenständigem Arbeiten zu Hause möglich ist, wobei der Unterricht zur Prüfungsvorbereitung der diesjährigen Abschlussprüfungen nach Möglichkeit an der Schule stattfinden soll. Die Klassen, die nicht vor Ort präsent sind, sollen weiter online bzw. über von Lehrkräften zusammengestellte Arbeitspakete unterrichtet werden. 

7. Hygiene- und Abstandsregeln besonders wichtig

Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes sowie der Einhaltung der Abstandsgebote soll ein Unterricht pro Raum nur in kleinen Gruppen stattfinden. Entsprechend müssen die Lerngruppen auf mehrere Klassenzimmer aufgeteilt werden.

8. Mund- und Nasenschutz keine Vorgabe
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, das Bund und Länder am 15. April für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen haben, ist für die Teilnahme am Unterricht keine Vorgabe. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte diesen aber verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.

 
 
Wir rechnen damit, dass wir sukzessive weitere Informationen aus dem Kultusministerium erhalten, die ich zeitnah an Sie weitergeben werde. Die Vorbereitungen am ESG sind in vollem Gange. Auch hier werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
 
Geben Sie weiterhin auf sich acht!
 
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger

Stufenweiser Wiedereinstieg in den Schulbetrieb im Mai

Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium,
 
Sie werden alle die Berichterstattung in den Medien zu den Beratungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsident*innen zu möglichen Lockerungen in der Coronakrise verfolgt haben. Unter anderem wurde auch über den Wiedereinstieg in den Schulbetrieb entschieden, der stufenweise ab dem 4. Mai erfolgen soll. Zurzeit (Stand heute 14:00 Uhr) liegen uns noch keine amtlichen Informationen oder Handlungsanweisungen aus dem Kultusministerium vor. Auf der Internetseite des Kultusministeriums wurden aber bereits erste gesicherte Informationen veröffentlicht. Somit steht fest:
  1. Bis einschließlich 3. Mai 2020 bleiben die Schulen in Baden-Württemberg für alle Klassen geschlossen.
  2. Für Montag, den 4. Mai 2020 ist der Wiedereinstieg in den Unterricht für die Jahrgangsstufe 2 und die Jahrgangsstufe 1 vorgesehen. Alle übrigen Klassen müssen dem Schulgebäude weiterhin fern bleiben.
  3. Schüler*innen, die selbst einer Risikogruppe angehören, werden am Unterricht im Schulgebäude nicht teilnehmen können. Dies gilt auch für Schüler*innen, die in einem Haushalt mit einer Person leben, die einer Risikogruppe angehört.
  4. Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören, werden auch ab dem 4. Mai 2020 keinen Unterricht im Schulgebäude erteilen können.
  5. Die Notbetreuung für die Klassen 5 und 6 wird nach den Osterferien fortgesetzt und um eine Notbetreuung für Schüler*innen der Klassenstufe 7 erweitert. Ferner werden mehr Elternteile einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben als zuvor. (Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ausführungen auf der Internetseite.) – Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail in unserem Sekretariat, wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten.
 
Nach den Osterferien bleiben die Schulen also zunächst geschlossen. Wir hätten uns sicherlich alle einen günstigeren Verlauf der Pandemie gewünscht. Die große Belastung der Familien bleibt damit noch eine beträchtliche Zeit bestehen. 
 
Ab Montag, dem 20. April 2020, werden wir das häusliche Lernen in bekannter Weise fortsetzen. Ich habe die Lehrkräfte des ESG gebeten, ihre Aufgaben wieder über Moodle bzw. die bekannten Kanäle an die Schüler*innen weiterzugeben. Bitte unterstützen Sie die Lernsituation auf die hervorragende Weise, wie Sie es vor den Ferien getan haben! Wir arbeiten daran, die Arbeitsprozesse zu optimieren, und sind bestrebt, die beschwerliche Situation durch neue Ideen aufzulockern.
 
Gerne hätten das Lehrerkollegium und ich die Schüler*innen am Montag nach den Ferien im Schulhaus persönlich begrüßt. Dies muss nun also noch etwas warten. Es tut mir außerdem leid, dass ich nur so wenige gesicherte Informationen weitergeben kann. So müssen auch die vielen brennenden Fragen, die wir haben, auf ihre Beantwortung warten. Ich bitte hier um Geduld und Verständnis. Sicherlich werden wir von den vorgesetzten Behörden bald mehr erfahren.
 
Genießen Sie das sonnige Wochenende und erinnern Sie Ihre Kinder daran, am Montag nicht in die Schule zu kommen ;-)  Alles Gute für Sie!
 
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger, Schulleiter

Wie geht es nach den Osterferien weiter?

Liebe Schulgemeinschaft am Edith-Stein-Gymnasium,
 
zu Beginn der Osterferien möchte ich Sie und euch gerne noch einmal auf den aktuellen Stand der Dinge bringen. Gerne hätte ich zeitig mitgeteilt, wie unser Schulgeschäft nach den Ferien fortgesetzt wird. Doch wir haben alle den Medien entnehmen können, dass eine Entscheidung, ob wir am 20. April wieder in den normalen Schulbetrieb einsteigen können, wohl erst im Laufe der Ferien – aller Wahrscheinlichkeit nach in den Tagen nach Ostern – fallen wird. Heute haben die Schulen in Baden-Württemberg ein Schreiben der Kultusministerin Frau Dr. Eisenmann erhalten, dass diesen Zeitplan bestätigt. Dort heißt es auch, dass sich das KM auf verschiedene Öffnungsszenarien vorbereite. Die in diesem Zusammenhang wesentliche Passage drucke ich hier für Sie und euch ab:
 
„Jetzt beginnen die Osterferien, die wir uns alle anders vorgestellt haben. Danach, ab 20. April, läuft - Stand heute - die Frist der Beschränkungen ab. Ob und wie wir dann wieder mit dem Schul- und Kitabetrieb starten, kann heute noch nicht zuverlässig gesagt werden. Wir bereiten uns auf verschiedene Szenarien vor. Sicher wird nicht alles auf Knopfdruck wieder anlaufen, wie es am 16. März enden musste. Die Lage mit dem Virus ist weiter dynamisch und der Schutz der Gesundheit steht über allem. Gleich nach Ostern werden wir mitteilen, ob ab 20. April ein Wiedereinstieg in Stufen an den Schulen und Kitas möglich ist und wie er konkret aussehen soll. Die Abschlussklassen, die sich auf die Prüfungen vorbereiten, stehen an den Schulen dabei besonders im Fokus. Wir werden noch Hinweise geben, welche Abstandsregeln und Hygienebestimmungen dann zu beachten sind und welche Einschränkungen im Schul- und Kitabetrieb gelten. Vieles wird weiter nicht möglich sein, wir müssen Prioritäten setzen. Die Notbetreuung müssen wir bei einem Einstieg in Stufen weiter besonders im Blick haben. Die Schulgebäude und Kindergärten müssen gut vorbereitet werden, der Bus- und Bahnverkehr, auf den Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, muss darauf abgestimmt sein. 
lch bitte Sie um Verständnis, dass genauere Vorhersagen heute noch nicht möglich sind. Wir verfolgen die weitere Entwicklung genau und informieren rechtzeitig, wie es nach den Osterferien weitergeht. Alle aktuellen lnformationen finden Sie zudem auf unserer Internetseite unter www.km-bw.de."
 
Selbstverständlich werde auch ich zu gegebener Zeit darüber informieren, wie wir nach den Osterferien starten. Ein gelegentlicher Blick in die Mails oder auf unsere Homepage kann also nicht schaden.
 
Des Weiteren dankt die Ministerin allen Eltern, Schülerinnen und Schülern und allen Lehrkräften für deren großen Einsatz, für das Verständnis für die außergewöhnliche Situation und für die gelebte Solidarität. Das vollständige Schreiben kann hier heruntergeladen werden.
 

Ich wünsche der Schulgemeinschaft von Herzen ein frohes Osterfest! Corona ist nicht alles. Genießen wir die warmen und sonnigen Frühlingstage, wo immer wir weilen mögen, und schöpfen wir Kraft!

Bleiben Sie / bleibt gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Daniel Krüger

Schulleiter

Keine AUVs bis zum Ende des Schuljahres

Ein Nachtrag zur Absage der außerunterrichtlichen Veranstaltungen (AUVs): Leider sind nun alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen BIS ZUM SCHULJAHRESENDE untersagt. Dies umfasst alle Studien- und Klassenfahrten im Inland und in das Ausland sowie alle Schüleraustausche. Auch das Schullandheim muss abgesagt werden. Die Stornierungskosten werden vom Land übernommen.