Änderungen bei der Maskenpflicht ab kommenden Montag

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler am ESG,

die Schulen in Baden-Württemberg sind am Freitagnachmittag vom Kultusministerium über die aktuellen Neuerungen in der Coronaverordnung Schule informiert worden. Die Änderungen treten bereits am kommenden Montag, den 18. Oktober 2021 in Kraft. Für die Gymnasien besteht die wichtigste Änderung darin, dass Schülerinnen und Schüler nun während des Unterrichts im Klassenzimmer bzw. in den Fachräumen die Masken abnehmen dürfen, solange sie auf ihren Sitzplätzen bleiben. Wird der eigene Platz verlassen, z.B. um an die Tafel oder zum Visualizer zu gehen, muss die Maske wieder aufgesetzt werden. 

Für Lehrkräfte gilt, dass sie die Maske dann abnehmen dürfen, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen im Unterrichtsraum einhalten können. Lehrkräfte dürfen sich also unter Einhaltung dieser Bedingung auch ohne Maske im Raum bewegen und z.B. ohne Maske an der Tafel vor der Klasse hin- und hergehen.

Außerhalb des Unterrichts bleibt die allgemeine Maskenpflicht im Schulgebäude bestehen. 

Die beschriebene Erleichterung entfällt, sollte bei ansteigendem Infektionsgeschehen von offizieller Seite die sogenannte „Alarmstufe“ ausgerufen werden. Ferner gilt die generelle Maskenpflicht für eine Klasse dann wieder, wenn in der Klasse ein bestätigter positiver Coronafall auftritt. In diesem Fall gilt die Maskenpflicht für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie für die betroffenen Lehrkräfte für eine Dauer von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen, analog zu der dann durchzuführenden täglichen Selbsttestung.

Unsere Lehrkräfte werden diese Neuerung den Klassen am Montag bekannt machen. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass alle Personen, die sich mit Maske sicherer fühlen, selbstverständlich nach wie vor im Unterricht durchgängig eine Maske tragen dürfen.

Ich wünsche Ihnen und euch ein angenehmes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger
Schulleiter

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