Aktualisierte Coronaverordnung Schule, Pandemiestufe 3

Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium,

wie Sie sicherlich bereits aus den Medien erfahren haben, ist in Baden-Württemberg in den vergangenen sieben Tagen der Schwellenwert von 35 Neuinfektionen mit dem SARS CoV-2 Virus pro 100.000 Einwohner im landesweiten Durchschnitt überschritten worden. Damit befinden wir uns in der Pandemiestufe 3, die zusätzliche Bestimmungen für den Schulbetrieb mit sich bringt. Grundlage hierfür sind die aktualisierte Coronaverordnung Schule sowie die Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg.

In diesem Zusammenhang hat das Kultusministerium die Schulen heute informiert, dass ab Montag, den 19. Oktober 2020

  1. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Unterricht ausgeweitet wird (ausgenommen ist der Sportunterricht)     und
  2. die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen untersagt ist.

Außerdem regelt die aktualisierte Coronaverordnung Schule, dass die Unterrichtsräume mindestens alle 20 Minuten durch das Öffnen der Fenster zu lüften sind.

Bitte besprechen Sie diese Neuerungen mit Ihren Kindern und bereiten Sie sie insbesondere auf das Tragen der Masken im Unterricht vor. Wir hoffen alle gemeinsam, dass die Infektionszahlen bald wieder rückläufig sein mögen und auf die Maskenpflicht im Unterricht verzichtet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger

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