Ausgestaltung des Wiedereinstiegs in den Schulbetrieb ab Mai
Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium,
Die jüngeren Klassen, die noch nicht im Schulgebäude unterrichtet werden können, werden über ergänzende Formate unterrichtet (online bzw. über von Lehrkräften zusammengestellte Arbeitspakete).
3. Prüfungsvorbereitung hat Vorrang: Keine Klassenarbeiten für Prüflinge
Es geht zunächst um Prüfungsvorbereitungen für die Abschlussklassen aller Schularten und um Angebote für Prüfungsklassen des nächsten Schuljahrs (nicht der beruflichen Schulen). Der Unterricht soll in dieser Wiederaufnahmephase in einer Kombination von Präsenz- und Fernlernangeboten (digital und analog) sichergestellt werden. Diese Fernlernangebote gelten insbesondere für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die noch nicht in den Präsenzunterricht einbezogen werden können. Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen, es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben. Und auch bei den Klassen des nächsten Prüfungsjahrgangs geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen. Nur soweit die verbleibende Unterrichtszeit dies zulässt und es zugleich pädagogisch sinnvoll ist, können bei den Klassen des nächsten Prüfungsjahrgangs weitere Leistungsfeststellungen erfolgen.
4. Teilnahme am Nachtermin der schriftlichen Abiturprüfungen flexibel möglich
Schüler*innen, die sich unsicher fühlen, aus welchen Gründen und Bedenken auch immer, müssen nicht am Haupttermin der schriftlichen Abiturprüfungen teilnehmen und können stattdessen den ersten Nachtermin wählen. Diese Entscheidung kann nur einheitlich für alle Prüfungsteile getroffen werden. Zudem ist dies rechtzeitig vor dem Haupttermin zu erklären.
5. Kein Sitzenbleiben in diesem Schuljahr
Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Da die Leistungsbewertung allerdings in den letzten Wochen ausgesetzt wurde und auch in der kommenden Zeit nur sehr stark eingeschränkt möglich sein wird, werden alle Schüler*innen grundsätzlich in das nächste Schuljahr versetzt. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Entscheidung und Möglichkeiten zur Umsetzung wird das Ministerium noch einmal gesondert informieren.
6. Kombination aus Präsenzunterricht und eigenständigem Arbeiten zu Hause
7. Hygiene- und Abstandsregeln besonders wichtig
Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes sowie der Einhaltung der Abstandsgebote soll ein Unterricht pro Raum nur in kleinen Gruppen stattfinden. Entsprechend müssen die Lerngruppen auf mehrere Klassenzimmer aufgeteilt werden.
8. Mund- und Nasenschutz keine Vorgabe
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, das Bund und Länder am 15. April für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen haben, ist für die Teilnahme am Unterricht keine Vorgabe. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte diesen aber verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.