Coronamaßnahmen ab dem 20. März 2022

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Kultusministerium hat die Schulen nun offiziell über die Coronamaßnahmen an den Schulen informiert, die von heute bis einschließlich zum 2. April 2022 gelten werden. Bitte entnehmen Sie bzw. bitte entnehmt die Einzelheiten den angehängten Schreiben. Hier das Wichtigste im Überblick:

Testpflicht

Die Pflicht zur regelmäßigen Testung der Schülerinnen und Schüler wird von drei auf zwei Schnelltests pro Schulwoche reduziert. Die fünfmalige Testung für den Fall, dass in der Klasse oder Lerngruppe eine Schülerin oder ein Schüler sich mit dem Coronavirus infiziert hat, entfällt. Von der Testpflicht ausgenommen sind nach wie vor die quarantänebefreiten Personen, für die zwei freiwillige Tests pro Woche zur Verfügung gestellt werden können.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt weiterhin auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen.

Das Verbot mehrtägiger außerunterrichtlicher Veranstaltungen entfällt.

Sport- und Musikunterricht

Die bekannten Regelungen gelten im Wesentlich weiterhin. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den angehängten Schreiben.

Wir werden Sie und euch weiterhin auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger, Schulleiter

 

Schreiben des Kultusministeriums zu den neuen Regelungen

Übersicht über die aktuellen Regelungen für Schulen ab 19. März 2022

Allgemeine Corona-Regelungen auf einen Blick

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