Der Schulbetrieb am ESG ab dem 18. Januar 2021

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am vergangenen Donnerstag entschieden, dass die Schulen auch nach dem 18. Januar 2021 für den Präsenzunterricht geschlossen bleiben. Diese Maßnahme gilt zunächst bis zum 31. Januar des Jahres. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der Fernunterricht bis zum Monatsende fortgeführt wird. Hintergrund ist das leider nach wie vor kritische Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie.
 
Der Schulbetrieb am ESG wird daher in den kommenden zwei Wochen so weiterlaufen, wie es bereits in der Woche vom 11. Januar der Fall gewesen ist (vgl. https://esg-bretten.de/news/wie-sieht-der-schulbetrieb-am-esg-ab-dem-11-januar-2021-konkret-aus.html). Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst. 
 
Im Interesse aller am Schulleben beteiligten Personen wird außerdem dringend um die Beachtung der ESG-Regeln für das digitale Klassenzimmer gebeten, die an dieser Stelle eingesehen werden können.
 
 
Schulbetrieb am ESG ab dem 18. Januar 2021
 
Klassen 5 bis 10
  1. Der Fernunterricht wird für die Klassen 5 bis 10 in der bisher bekannten Weise bis zum 31. Januar 2021 fortgesetzt.
  2. Bis zum 31. Januar 2021 werden keine schriftlichen Leistungsfeststellungen, also keine Klassenarbeiten und keine Kurztests geschrieben.
Jahrgangsstufe 1 und 2
  1. Der Fernunterricht wird für die Jahrgangsstufen 1 und 2 in der bisher bekannten Weise bis zum 31. Januar 2021 fortgesetzt. Präsenzunterricht ist nicht vorgesehen.
  2. In den Leistungsfächern werden bis zum 31. Januar 2021 keine schriftlichen Leistungsfeststellungen, also keine Klausuren und keine Kurztests geschrieben. 
  3. Schülerinnen und Schüler, die in einem Leistungsfach noch gar keine Klausur mitgeschrieben haben, müssen in der Präsenz eine Klausur bis zum 31. Januar 2021 nachschreiben, damit eine schriftliche Leistungsfeststellung vorliegt. 
    Die Fachlehrkraft informiert die betroffenen Schülerinnen und Schüler und ist für die Durchführung der Nachschreibeklausur verantwortlich.
  4. In den Basisfächern werden bis zum 31. Januar 2021 alle nach Klausurenplan anliegenden Klausuren in Präsenz geschrieben.
  5. Schülerinnen und Schüler, die in einem Basisfach die einzige Klausur versäumt haben, müssen in der Präsenz eine Klausur bis zum 31. Januar 2021 nachschreiben, damit eine schriftliche Leistungsfeststellung vorliegt. 
    Die Fachlehrkraft informiert die betroffenen Schülerinnen und Schüler und ist für die Durchführung der Nachschreibeklausur verantwortlich.
Fernunterricht
  1. Die bekannten Vorgaben für den Fernunterricht sind weiterhin gültig (vgl. https://esg-bretten.de/news/wie-sieht-der-schulbetrieb-am-esg-ab-dem-11-januar-2021-konkret-aus.html).
  2. Es wird dringend um Beachtung der ESG-Regeln für das digitale Klassenzimmer gebeten.

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