Informationen zum Schulbetrieb bis zu den Winterferien

Alle Schulen in Baden-Württemberg bleiben auch in den ersten beiden Februarwochen für den Präsenzunterricht geschlossen. Der Schulbetrieb am ESG läuft damit wie gehabt bis zu den Winterferien weiter: Die Klassenstufen 5 bis 10 sowie die Jahrgangsstufe 1 und die Jahrgangsstufe 2 erhalten Fernunterricht über Moodle nach Stundenplan und gemäß der bekannten Richtlinien. Die Notbetreuung wird bis zu den Faschingsferien fortgeführt, wird aber während der Ferien nicht angeboten werden (Beschluss des Kultusministeriums). Die für das erste Schulhalbjahr zwingend notwendigen Klassenarbeiten und Klausuren sind geschrieben worden, sodass bis einschließlich 12. Februar 2021 keine weiteren schriftlichen Leistungsfeststellungen vorgesehen sind.
 
Was ist sonst noch wichtig? 
  1. Wie bereits angekündigt, werden die Halbjahresinformationen für die Klassen 5 bis 10 sowie die Halbjahreszeugnisse für die Jahrgangsstufen 1 und 2 aufgrund der Corona-Pandemie mit zeitlicher Verzögerung ausgegeben. Die Klassenstufen 5 bis 10 erhalten ihre Halbjahresinformationen am 26. Februar. Die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufen 1 und 2 erfolgt bereits am 12. Februar.
  2. Wie in jedem Jahr wird das ESG die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen ausführlich über die Oberstufe im Allgemeinen und auch die Kurswahlmöglichkeitern im Einzelnen unterrichten. Da eine Informationsveranstaltung in Präsenz aus bekannten Gründen zurzeit nicht durchführbar ist, werden in der kommenden Woche zunächst nur schriftliche Informationen an die Schülerinnen und Schüler und interessierte Eltern herausgeben. Später, hoffentlich bald nach den Faschingsferien, wird eine pandemiekonforme Informationsveranstaltung angesetzt werden, in der es auch die Möglichkeit geben wird, Verständnisfragen zu stellen. Auch eine individuelle Beratung wird angeboten werden. Dazu zu gegebener Zeit mehr.
  3. Für Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen auch interessant: Die Schlusstermine für die Abgabe der Bewerbung um Aufnahme in eine öffentliche berufliche Vollzeitschule oder in eine Oberstufe einer öffentlichen Gemeinschaftsschule für das Schuljahr 2021/2022 sind nach hinten verschoben worden. Hintergrund ist die spätere Ausgabe der Halbjahresinformationen an den Schulen in Baden-Württemberg, die bis Ende Februar erfolgen kann.
  4. Einzelne Kurse der Jahrgangsstufe 2 werden bereits vor den Winterferien in bestimmten Unterrichtsstunden in der Präsenz unterrichtet. Dies dient der Prüfungsvorbereitung und wird vom Kultusministerium in einer Sonderregelung zugelassen. Die Fachlehrkräfte informieren entsprechend ihre Kurse bzw. haben dies bereits getan.
  5. Die Praxis des Fernunterrichts hat gezeigt, dass die starre Faustregel, maximal zwei Videokonferenzen pro Klasse und Tag zuzulassen, weder den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler noch denen der Lehrenden gerecht wird. In Zukunft steht jedem Fachunterricht in einer Klasse daher ein gewisses Zeitkontingent pro Woche zur Verfügung, das von der Lehrkraft flexibel eingesetzt werden kann. So wird u.a. dem Umstand Rechnung getragen, dass es in vielen Fällen sinnvoll ist, einzelne Unterrichtsphasen anstelle von ganzen Unterrichtsstunden per Videokonferenz abzuhalten.

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