Informationen zum Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler am Edith-Stein-Gymnasium Bretten,

ich hoffe, Sie und ihr hatten einen guten Start in das neue Kalenderjahr und konnten viele schöne Momente im Kreise der Familie und der Nächsten erleben. Ich melde mich heute mit einigen Informationen zum Schulbetrieb ab dem kommenden Montag (10.01.2022). Es handelt sich vermutlich um einen Zwischenstand, da am heutigen Freitag ein Corona-Gipfel zwischen Bund und Ländern stattfindet, der weitere Ergebnisse bzw. Regelungen für die Schulen hervorbringen kann.

Die wichtigste Nachricht: Das Kultusministerium hat mitgeteilt, dass der Schulbetrieb in Baden-Württemberg trotz der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante weiterhin in Präsenz erfolgen soll. Wir starten am Montag, den 10. Januar also mit Präsenzunterricht laut geltendem Stundenplan (siehe Webuntis). Wir, die Lehrkräfte und ich, freuen uns auf ein Wiedersehen mit allen Schülerinnen und Schülern!

Das Kultusministerium hat zudem angekündigt, dass in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien (10.01.-14.01.2022) an den Schulen in Baden-Württemberg täglich Antigen-Schnelltests durchzuführen sind. Diese Ausweitung der Testpflicht soll eventuelle Einträge von Coronainfektionen durch Reiserückkehrer vermeiden helfen. Das Testangebot am Edith-Stein-Gymnasium wird entsprechend auf jeden Tag ausgeweitet. Wer sich dafür entscheidet, die Testung von einer authorisierten externen Teststelle vornehmen zu lassen, denke bitte daran, dass in der besagten Woche jeden Tag eine neue Bescheinigung vorzulegen ist.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch einmal daran erinnern, dass die Stadt Bretten alle Familien bittet, die Kinder am kommenden Montag vor Beginn des Unterrichts zuhause auf das Coronavirus zu testen. Alle Schülerinnen und Schüler hatten zu diesem Zweck vor den Ferien ein Antigen-Schnelltest-Kit mit nach Hause bekommen.

Außerdem werden die Ausnahmen von der Testpflicht neu geregelt: Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sogenannten „Booster-Impfung“, sowie für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.

Ferner hat das Kultusministerium die Untersagung mehrtägiger außerunterrichtliche Veranstaltungen bis zum 31. März 2022 verlängert. Leider lässt sich gegenwärtig noch nicht vorhersagen, ob eine Verlängerung der Untersagung über diesen Zeitpunkt hinaus angeordnet wird.

Schließlich hänge ich dem Schreiben das Merkblatt des Kultusministeriums „Und was passiert jetzt?“ an. Es ist eine Hilfestellung für das Verhalten rund um Corona-Infektionen und liefert Informationen zu Impfungen von Kindern und Jugendlichen.

Ich wünsche Ihnen und euch ein erholsames und angenehmes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger, Schulleiter

 

Merkblatt "Und was passiert jetzt?"

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