Keine AUVs bis zum Ende des Schuljahres

Ein Nachtrag zur Absage der außerunterrichtlichen Veranstaltungen (AUVs): Leider sind nun alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen BIS ZUM SCHULJAHRESENDE untersagt. Dies umfasst alle Studien- und Klassenfahrten im Inland und in das Ausland sowie alle Schüleraustausche. Auch das Schullandheim muss abgesagt werden. Die Stornierungskosten werden vom Land übernommen.

Zurück