Keine Maskenpflicht mehr während des Unterrichts

Liebe Eltern und Schülerinnen und Schüler am Edith-Stein-Gymnasium,

seit Anfang dieser Woche gilt eine überarbeitete Corona-Verordnung Schule, in der unter anderem eine differenzierte Lockerung der Maskenpflicht bei sinkenden Inzidenzzahlen vorgesehen ist. Damit ist für das ESG seit Montag, dem 21. Juni 2021 die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht und auf dem Pausenhof aufgehoben. Auf den Begegnungsflächen im Schulgebäude (Flure, Toiletten, Bistroverkauf…) muss jedoch weiterhin eine Maske getragen werden. Möglich ist dieser Öffnungsschritt, solange die Inzidenzzahlen im Landkreis Karlsruhe unter 35 liegen und gleichzeitig seit mindestens zwei Wochen weder Schülerinnen oder Schüler noch Lehrkräfte in Präsenz positiv auf Corona getestet worden sind. Sollte eine der beiden Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein, muss die Maskenpflicht wieder für den Unterricht und die Außenbereiche der Schule gelten.

Unberührt von dieser Neuerung bleibt die Testpflicht: Die Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests ist weiterhin Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.

Dies zu Ihrer und eurer Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger, Schulleiter

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