Medizinische Masken nun auch an Schulen verpflichtend

Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens hat die Landesregierung die Corona-Verordnung am 19. März 2021 erneut angepasst. Die Verpflichtung, im öffentlichen Nahverkehr FFP2-Masken oder „OP-Masken“ zu tragen, wird ab Montag, den 22. März 2021 auf die Schulen ausgeweitet. Innerhalb und außerhalb des Unterrichts sind damit auf dem ESG-Gelände nur noch sogenannte medizinische Masken zulässig. Alltagsmasken können nicht mehr akzeptiert werden.

Die Familien am ESG werden gebeten, sich auf die neue Situation mit der entsprechenden Maskenausstattung einzustellen.

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