Notbetreuung wird ab dem 27. April ausgeweitet

Die Notbetreuung in Baden-Württemberg wird ab dem 27. April 2020 erweitert: Konnte das Betreuungsangebot an den weiterführenden Schulen bisher nur für Kinder der Klassenstufen 5 und 6 in Anspruch genommen werden, erstreckt es sich nun auch auf Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen. Außerdem ist der Kreis der Teilnahmeberechtigten ausgeweitet worden.

Hiermit gilt ab dem 27. April: Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, wenn beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende

  1. außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen / wahrnimmt,
  2. von dem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind / ist und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen / vorlegt,
  3. durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind / ist und
  4. eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Näheres wird in den Antragsformularen der Stadt Bretten ausgeführt, die weiter unten zum Download bereit gestellt sind.

Falls Sie die Notbetreuung am ESG in Anspruch nehmen möchten, müssen die städtischen Dokumente ausgefüllt an das Sekretariat des Edith-Stein-Gymnasiums zurückgeschickt werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, können Sie gerne im Vorfeld telefonischen Kontakt mit uns aufnehmen.

 

Antragsformulare der Stadt Bretten zum Download:

Anmeldung für die Notbetreuung

Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit

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