Präsenzunterricht am ESG nach den Pfingstferien

Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium,

ich möchte Sie heute über den erweiterten Schulbetrieb am ESG nach den Pfingstferien informieren. Eine Bemerkung vorweg: Die Gymnasien im Land werden teilweise sehr unterschiedliche Stundenplanmodelle fahren, wobei jedes Modell sicherlich seine Stärken, vielleicht aber auch einige Schwächen haben wird. Die Schulleitungsrunde am ESG hat sich die Entscheidung hier nicht leicht gemacht. Wir haben die Vor- und Nachteile von zahlreichen Modellen erörtert und sind auf diesem Wege zu unserem spezifischen ESG-Modell gelangt. Maßgeblich für uns war unter anderem,

  1. dass wir für alle am Schulleben beteiligten Personen den Infektionsschutz gewährleisten wollen,
  2. dass mit dem Modell ein klarer und stabiler Rahmen für die Klassen geschaffen wird,
  3. dass in den Klassen 5 bis 10 der Unterrichtsschwerpunkt auf den Kernfächern liegt und
  4. dass die Jahrgangsstufen 1 und 2 die bestmöglichen Bedingungen für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen erhalten.

 

ESG-Modell für den Schulbetrieb nach den Pfingstferien

  1. Rollierendes System: Nach den Pfingstferien werden in einem rollierenden System pro Woche immer zwei Jahrgangsstufen zusätzlich zu der J1 und J2 in den Präsenzunterricht geholt:
    In der ersten und vierten Woche (KW 25 und KW 28) sind dies die 5. und 10. Klassen.
    In der zweiten und fünften Woche (KW 26 und KW 29) sind dies die 6. und 8. Klassen.
    In der dritten und sechsten Woche (KW 27 und KW 30) sind dies die 7. und 9. Klassen.
    Die J1 und J2 erhalten durchgehend Unterricht.
  2. Lerngruppengröße, Klassenraum: Die Klassen 5 bis 10 werden in der Regel nach Alphabet halbiert und erhalten ihren Unterricht vorrangig in jeweils demselben Klassenraum. Es wird eine feste Sitzordnung geben, die nicht verändert wird.
  3. Sonderstundenplan für den Präsenzunterricht: Während der Wochen des Präsenzunterrichts erhalten die Klassen einen Sonderstundenplan, der von dem Stundenplan der Periode 4 abweicht.
  4. Zeitraster Klassen 5 bis 10: Die Klassen 5 bis 10 erhalten ihren Unterricht ausschließlich in 60-Minuten-Stunden, wobei für die Klassen folgendes Zeitraster gilt:
    Klassen 5, 6, 7:
    1. Stunde: 7:35 - 8:35 Uhr
    2. Stunde: 8:40 – 9:40 Uhr
    ggf. 3. Stunde: 9:55 – 10.55 Uhr
    Klassen 8, 9, 10:
    1. Stunde: 9:25 - 10:25 Uhr
    2. Stunde: 10:30 – 11:30 Uhr
    ggf. 3. Stunde: 11:45 – 12:45 Uhr
    Die im rollierenden System im Präsenzunterricht befindlichen Jahrgangsstufen beginnen damit ihren Schultag zu unterschiedlichen Zeiten und haben auch ihre Pausen zu unterschiedlichen Zeiten.
  5. Zeitraster J1 und J2: Die Jahrgangsstufen 1 und 2 werden weiterhin in 90-Minuten-Stunden unterrichtet. Das Zeitraster ist das übliche.
  6. Unterricht in J1 und J2: Die Jahrgangsstufen 1 und 2 erhalten Unterricht in weitestgehend allen Fächern, damit bis zum Schuljahresende noch die nötigen Noten gemacht werden können. Besonderheit in der J2: Die vierstündigen Neigungskurse, in denen die schriftlichen Abiturprüfungen abgelegt worden sind, werden nur noch zweistündig unterrichtet.
    Der Stundenplan der J1 und J2 wurde komprimiert.
  7. Unterricht der Klassen 5 bis 10:
    Umfang:
    Klassen 5, 6, 7:     12, 12, 13      60-Minuten-Stunden pro Woche
    Klassen 8, 9, 10:     14, 14, 15      60-Minuten-Stunden pro Woche
    Fächer:
    Klassen 5, 6: M, D, E (Schwerpunkt) + einige restl. Fächer
    Klasse 7: M, D, E, F/L (Schwerpunkt) + einige restl. Fächer
    Klassen 8, 9, 10: M, D, E, F/L, Profilfach (Schwerpunkt) + einige restl. Fächer
    Die Klassen innerhalb einer Jahrgangsstufe haben zwar denselben Fächerschwerpunkt (Hauptfächer), aber nicht notwendigerweise dieselben Nebenfächer.
    Da das Fach Sport, die Neigungsgruppen und die Förderstunden nicht angeboten werden, werden diese Stunden dazu verwendet, um den Unterricht, vorrangig die Kernfächer, zu unterstützen. Es kann also vorkommen, dass eine Klasse beispielsweise von zwei Lehrkräften das Fach Mathematik erteilt bekommt: von der klasseneigenen Mathematiklehrkraft und von einer weiteren Mathematiklehrkraft. In so einem Fall sprechen sich die Lehrkräfte bezüglich des Unterrichtsstoffs ab.
  8. Präsenzunterricht und Fernlernunterricht: In den Wochen des Präsenzunterrichts gibt es für die Klasse keinen Fernlernunterricht über Moodle. Die Fächer des Präsenzunterrichts können und werden auch Hausaufgaben stellen. In den Wochen des Fernlernunterrichts gilt der aus dem Fernlernunterricht bekannte Stundenplan der 4. Periode, also nicht der Sonderstundenplan für den Präsenzunterricht. Die Aufgabenstellungen während des Fernlernunterrichts orientieren sich also an dem Stundenplan der 4. Periode.
  9. Erste Stunde des Präsenzunterrichts: Jede (halbe) Klasse wird in der ersten Stunde des Präsenzunterrichts nach den Ferien auf herzliche Weise am ESG willkommen geheißen und erhält eine Einweisung in die Organisation des Schulbetriebs vor Ort.
  10. Stundenplan für den Präsenzunterricht: Der Stundenplan für den Präsenzunterricht ist ab sofort in Webuntis einzusehen.
  11. Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht ab dem 15. Juni 2020: Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Kultusministerium Baden-Württemberg Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen vorgegeben, die an allen Schulen im Land umgesetzt werden sollen. Die weitere Öffnung des Schulbetriebs nach den Pfingstferien stellt dabei eine neue Herausforderung für die Schulgemeinschaft dar, weil ab dann täglich bereits mehr als 50% der Schülerinnen und Schüler und ein Großteil der Lehrkräfte im Schulgebäude anwesend sein werden.
    Zum Schutze aller Personengruppen der Schulgemeinschaft gelten daher für den Präsenzunterricht ab dem 15. Juni 2020 die der Mail angehängten Verhaltensregeln. Bitte lesen Sie die Regeln mit Ihren Kindern vor Beginn des Präsenzunterrichts durch. Unsere Regeln können hier downgeloaded werden.
  12. Weitere Einzelheiten des Präsenzunterrichtsmodells: Da es im Präsenzunterricht sehr Vieles zu berücksichtigen gilt, werden wir weitere Einzelheiten (z.B. eine Legende zum besseren Verständnis des Online-Stundenplans in Webuntis) zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.
  13. Notbetreuung: Familien, deren Kinder sich in den Wochen des Fernlernunterrichts befinden, also keinen Präsenzunterricht erhalten, können weiterhin die Notbetreuung des ESG in Anspruch nehmen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien sonnige, erholsame und vor allem coronafreie Pfingstferien! 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Krüger, Schulleiter

Zurück