Stadt Bretten: Pressemitteilung zur Allgemeinverfügung des Lk Karlsruhe

Sehr geehrte Eltern, Schülerinnen und Schüler und Kollegen,

Aufgrund der Überschreitung des Warnwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner pro Tag für den Landkreis Karlsruhe, hat die Stadt Bretten eine Allgemeinverfügung erlassen, die Sie der nun folgenden offiziellen Pressemitteilung entnehmen können.

Zahl der Corona-Infektionen im Landkreis Karlsruhe über Warnwert

Vorgehen des Brettener Krisenstabs

Nachdem seit Beginn dieser Woche die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Karlsruhe stark gestiegen ist, hat heute Mittag der Krisenstab unter Leitung von Oberbürgermeister Martin Wolff getagt. Ziel des Treffens war ein Austausch über die aktuellen Entwicklungen, um für das Wochenende gerüstet zu sein. Dabei wurde über einen Entwurf für eine Allgemeinverfügung des Landkreises beraten, die für das gesamte Kreisgebiet gelten soll und die über die Vorgaben der allgemeinen Corona-Verordnung hinausgeht.

Diese Allgemeinverfügung wurde nun auf Grund der Überschreitung des Warnwerts von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner pro Tag für den Landkreis Karlsruhe erlassen und tritt bereits morgen in Kraft.

Was bedeutet das für jeden Einzelnen von uns?

  1. Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies gilt auch in öffentlichen Parks sowie auf Spiel- und Sportplätzen. Auf dem Wochenmarkt ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sogar durchgehend verpflichtend.
  2. Sperrzeit für Speise- und Schankwirtschaften von 23.00 bis 6.00 Uhr
  3. Umfassendes Alkoholausschank- und Verkaufsverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr. Das gilt auch für Tankstellen und andere Verkaufsstellen.
  4. Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. Dies gilt auf für alle öffentlichen Bereiche wie Straßen, Plätze, Parks und auch auf dem Bahnhofsgelände.
  5. Begrenzung der Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen und Ansammlungen auf höchstens 10 Personen. Die Ausnahmen der CoronaVO für
    Familienangehörige bzw. die Angehörigen zweiter Haushalte gelten ausdrücklich nicht.

Diese Allgemeinverfügung ist bis 20.11.2020 befristet bzw. bis die 7-Tage-Inzidenz sieben Tage in Folge unter 50 liegt. „Die verschärfenden Maßnahmen der Allgemeinverfügung des Landkreises schränken unser Leben zugegebenermaßen weiter ein. Das ist für viele von uns unangenehm oder sogar belastend, gerade wenn es um unser Privatleben geht. Diese Vorgehensweise wird vom Landkreis aber als notwendig erachtet, um einer weiteren
raschen Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken und kann nur dann funktionieren, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Zeigen Sie also bitte weiterhin mit Ihrem Verhalten, dass Ihnen nicht nur Ihre eigene Gesundheit, sondern auch die der anderen am Herzen liegt“, so Oberbürgermeister Martin Wolff.

Pressestelle der Stadtverwaltung

Pressemitteilung

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