Regelungen für Schulen ab dem 11. Januar 2021

Am 5. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, den bundesweiten Lockdown bis 31. Januar zu verlängern. Im Zuge dessen werden auch Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege in Baden-Württemberg nach den Weihnachtsferien, also ab dem 11.01.2021, weiterhin geschlossen bleiben. In der kommende Woche soll es auf der Basis dann vorliegender Daten erneut Gespräche u.a. darüber geben, ob der Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 1 und 2 ab dem 18. Januar 2021 weitergehen kann.

Die Regelungen im Einzelnen:

  1. Grundschulen: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
  2. Fernunterricht: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
  3. Abschlussklassen: Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, soll für sie folgendes gelten: Für sie kann ab 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist. 
  4. Notbetreuung: Für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Die Grundsätze für die Notbetreuung an Schulen sind in den angehängten Orientierungshilfen dargestellt. 

Orientierungshilfen zur Notbetreuung an den Schulen

Zurück