Schulbetrieb ab dem 19.04.2021; Durchführung der Selbsttestungen am ESG

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

zweifelsohne sind wir in eine besonders schwierige Phase der 3. Pandemiewelle oder – wie häufig gesagt wird – der „neuen“ Pandemie eingetreten. Den Maßnahmen zur Gesunderhaltung aller am Schulleben beteiligten Personen muss aufgrund der aggressiveren britischen SARS-CoV-2-Variante höchste Priorität eingeräumt werden. Heute möchte ich Sie und euch in diesem Zusammenhang über den Schulbetrieb am ESG ab Montag, den 19. April 2021 informieren. Da es sich um für uns alle sehr wichtige Regelungen handelt, die eine direkte Auswirkung auf das Infektionsrisiko vor Ort und die Möglichkeit zur Teilnahme am Präsenzunterricht haben, bitte ich, die folgenden Informationen mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis zu nehmen. 

Augenblicklicher Stand seitens der Landesregierung ist es, dass ab dem 19. April wieder grundsätzlich alle Klassenstufen (mit Ausnahme der Jahrgangsstufe 2) in einen Wechselbetrieb zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht eintreten sollen. Dieser Wechselbetrieb wird am Edith-Stein-Gymnasium, wie folgt, realisiert:

Wechselbetrieb für die Woche vom 19.04.2021

  1. Die Klassenstufen 5, 9 und 10 befinden sich in einer „Präsenzwoche“. Es gilt der aktualisierte Stundenplan (siehe Webuntis). Der Unterricht findet in der Zeit von 7:35 bis 12:45 Uhr als Präsenzunterricht statt. Jeder Klasse und jeder Lerngruppe stehen zwei Unterrichtsräume zur Verfügung. Während des Präsenzunterrichts bitte ich zusätzlich zu den bestehenden Hygienemaßnahmen dringend um die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu jeder anderen Person. Beide großen Pausen am Vormittag müssen auf dem Schulhof verbracht werden. Da die Schülerinnen und Schüler während des gesamten Aufenthalts an der Schule verpflichtet sind, eine medizinische Maske zu tragen, werden die Schülerinnen und Schüler dringend gebeten, während der großen Pausen auf dem Schulhof eine Pause vom Tragen der Masken einzulegen. Während die Maske in der Pause abgenommen ist, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person eingehalten werden.
    Der Unterricht am Nachmittag wird als Fernunterricht über das ESG-Moodle erteilt, wobei während der Unterrichtsstunden keine Anwesenheitspflicht, wohl aber die Pflicht zur Erledigung der eingestellten Aufgaben besteht. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte mit einem längeren Heimweg ohne Zeitdruck am Fernunterricht teilnehmen können. Individuelle Absprachen zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern zu festen Anwesenheitszeitfenstern am Nachmittag sind möglich.
  2. Die Klassenstufen 6, 7 und 8 werden über Fernunterricht über das ESG-Moodle beschult. Für die Nachmittagsstunden besteht auch hier keine Anwesenheitspflicht. Die eingestellten Aufgaben müssen aber erledigt werden. Individuelle Absprachen zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern zu festen Anwesenheitszeitfenstern am Nachmittag sind möglich.
  3. Die Jahrgangsstufe 1 erhält den vollen Unterricht laut Stundenplan in Präsenz. Die Nachmittagsstunden beginnen um 13:35 Uhr. Die Mittagspause ist also nicht mehr verkürzt. Das Bistro bleibt geschlossen. Snacks oder ein Vesper für die Mittagspause müssen in Eigenregie organisiert werden. Die Mittagspause soll in der Regel außerhalb des Schulgebäudes verbracht werden. Ein Ordnungsdienst der J1 wird Sitzmöglichkeiten (Bierbänke und -tische) auf dem Schulhof bereitstellen, damit eine Möglichkeit zum Einehmen eines Snacks gegeben wird. Bei Regen oder starker Kälte werden Sitzmöglichkeiten im Schulhaus bereitgestellt. In allen Fällen ist bei der Nahrungseinnahme streng darauf zu achten, dass ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird.
  4. Die Jahrgangsstufe 2 befindet sich komplett im Fernunterricht.

Wechselbetrieb für die Woche vom 26.04.2021

  1. Die Klassenstufen 6, 7 und 8 befinden sich in einer „Präsenzwoche“. Es gelten die selben Modalitäten, wie für die Präsenzwoche der Klassen 5, 9 und 10 für die Woche vom 19. April oben beschrieben.
  2. Die Klassenstufen 5, 9 und 10 werden über Fernunterricht über das ESG-Moodle beschult. Es gelten die selben Modalitäten, wie für die Fernunterrichtswoche der Klassen 6, 7 und 8 für die Woche vom 19. April oben beschrieben.
  3. Die Jahrgangsstufe 1 erhält den vollen Unterricht laut Stundenplan in Präsenz. Die Modalitäten sind identisch mit den Modalitäten der Vorwoche. Die J1 erhält also durchgehend den vollen Unterricht in Präsenz.
  4. Die Jahrgangsstufe 2 befindet sich wieder komplett im Fernunterricht.

In den Folgewochen wiederholt sich der beschriebene Wechselbetrieb. Die Woche vom 3. Mai ist also wieder eine Präsenzwoche für die Klassenstufen 5, 9 und 10, die Woche vom 10. Mai eine Präsenzwoche für die Klassenstufen 6, 7 und 8 und so weiter.

 

Teststrategie an den Schulen in Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat darüber hinaus eine Teststrategie für die Schulen in Baden-Württemberg beschlossen, die das Ziel verfolgt, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und die Verbreitung des Virus über die Schulen möglichst zu verhindern. Demzufolge wird ab dem 19. April 2021 eine inzidenzunabhängige Testpflicht eingeführt. Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Dies gilt sowohl für die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen als auch für das gesamte an den Schulen vor Ort tätige Personal. Schülerinnen und Schüler, die keinen offiziellen Nachweis über eine negative Testung auf das SARS-CoV-2-Virus erbringen, werden ab dem 19. April bis auf Weiteres über Fernunterricht beschult.

Am Edith-Stein-Gymnasium werden Schülertestungen regelmäßig am Montag und Mittwoch einer Woche in der ersten oder zweiten Unterrichtsstunde im Klassenverband durchgeführt. Jede Schülerin und jeder Schüler im Präsenzunterricht werden also zweimal pro Woche getestet. Bei den Testungen handelt es sich um Selbsttests für Laien, die die Schülerinnen und Schüler unter Anleitung von Lehrkräften und weiterem Personal selbst an sich vornehmen. Die Schülerin bzw. der Schüler führt dazu an sich selbst einen Abstrich aus dem vorderen Nasenraum (ca. 2 cm) durch. Die Probeentnahme ist dadurch sicher, schmerzfrei und bequem auch von jüngeren Kinder selbstständig durchzuführen. Ausführlichere Auskünfte erhalten Sie und erhaltet ihr auf der Website des Kultusministeriums (https://km-bw.de/,Lde/startseite).

Die Teilnahme an den Testungen erfolgt für die Schülerinnen und Schüler nur aufgrund einer ausdrücklich zu erteilenden Erklärung der Personensorgeberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern aufgrund deren eigener Erklärung. Das Erklärungsschreiben ist den Familien per Mail zugegangen.

Damit besteht am ESG (sowie an allen anderen Schulen) ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für diejenigen Personen, die keine negative Testung auf das SARS-CoV-2-Virus nachweisen. Zur Testdurchführung darf jedoch das Schulgelände betreten werden.

 

Mir ist sehr bewusst, dass die Testpflicht eine weitere, enorme Belastung für die Familien und die Schulgemeinschaft im Allgemeinen ist. Der Präsenzunterricht ist aber weder im Hinblick auf den Lernerfolg noch auf die notwendigen Sozialkontakte durch einen Fernunterricht hinreichend zu ersetzen und für sich ein hohes Gut. Um in dieser schwierigen Phase den Schülerinnen und Schülern einen (möglichst sicheren) Präsenzunterricht zu ermöglichen, müssen wir gemeinsam diesen dornigen Weg beschreiten. Ich bitte um Ihr und euer Verständnis und die nötige Unterstützung bei der Umsetzung der Teststrategie des Landes.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Krüger
Schulleiter

Zurück