Wechselbetrieb J1 und J2; aktualisierte Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht

Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium, liebe Schülerinnen und Schüler,

ergänzend zu meiner Information vom Dienstag dieser Woche möchte ich Ihnen und euch sowohl die überarbeiteten Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht als auch das Model für den Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht in den Jahrgangsstufen 1 und 2 bekanntgeben. Die Entscheidung, wie weit Präsenzunterricht zuzulassen ist, hat sich die Schulleitungsrunde nicht einfach gemacht, da die augenblickliche Coronalage ein durchaus widersprüchliches Bild zeichnet: Bei im Allgemeinen in Deutschland und Baden-Württemberg sinkenden Inzidenzen, verharren die Inzidenzzahlen im Landkreis Karlsruhe seit Tagen auf einem Niveau und liegen noch deutlich über der Fünfzigermarke, aktuell bei 65,2. Gesundheitsminister Spahn beziffert den Anteil der mutierten Corona-Viren im Bundesdurchschnitt mittlerweile auf über 20%. Auch Bretten und das Brettener Umland sind betroffen. Und schließlich sind die Infektionszahlen in ganz Deutschland in der vergangenen Woche kaum noch gesunken. 

In der Zusammenschau dieser durchwachsenen Sachlage haben wir folgenden Wechselbetrieb für die Jahrgangsstufen 1 und 2 beschlossen:

Wer kommt wann in den Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht?

  1. In den ersten zwei Wochen (vom 22.02. bis 05.03.2021) wird nur die J2 in Teilpräsenz (Modell siehe unten) unterrichtet.
  2. Die J2 bleibt auch in den Folgewochen nach dem beschriebenen Modell in Teilpräsenz. Sie kehrt nicht zum reinen Fernunterricht zurück.
  3. Der Einstieg der J1 in den teilweisen Präsenzunterricht wird von der weiteren Entwicklung der Infektionslage abhängig gemacht. Als Starttermin ist augenblicklich der 8. März 2021 vorgesehen. Bei einer deutlich positiven Entwicklung kann der Start auf den 1. März vorgezogen werden (Entscheidung durch die Schulleitung spätestens am 26. Februar 2021). Das Model für den Wechselbetrieb ist dasselbe wie bei der J2 (siehe unten). Wenn die J1 in Teilpräsenz beschult wird, geschieht dies dann also parallel zur J2.
  4. Ist die J1 einmal in den Unterricht in Teilpräsenz eingestiegen, wird dieses Model ohne Unterbrechung fortgeführt. Die J1 wird dann also nicht mehr in den reinen Fernunterricht zurückkehren.

Das Model für den Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht in der Oberstufe

  1. Die Jahrgangsstufen haben am Vormittag in allen Fächern Präsenzunterricht nach Stundenplan. Jedem Kurs stehen – soweit möglich – zwei Unterrichtsräume zur Verfügung. Große Kurse werden vorzugsweise in den großen Unterrichtsräumen des ESG unterrichtet.
  2. Am Nachmittag finden Basisfächer in der Regel als Fernunterricht statt.
  3. Am Nachmittag finden Leistungsfächer in der Regel als Präsenzunterricht statt. Hierbei soll der Beginn der Nachmittagsstunden in Präsenz von 13:35 Uhr auf 13:00 Uhr vorgezogen werden, damit keine längere Mittagspause für die Schülerinnen und Schüler entsteht.
  4. Für die am Nachmittag in Fernunterricht befindlichen Kurse ist die Anwesenheitspflicht zu der entsprechenden Stundenplanzeit aufgehoben. Dies gilt sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte. Der Grund hierfür ist, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler und auch Lehrkräfte einen längeren Nachhauseweg haben, der sich in der üblichen Mittagspause nicht bewerkstelligen lässt. Zudem sollten alle Beteiligten auch die Möglichkeit zu einem Mittagessen bei sich zu Hause haben.
  5. Einhergehend mit dieser Regelung ist am Nachmittag darauf zu achten, dass die Abgabetermine für Schulaufgaben im Fernunterricht nicht zu kurzfristig gewählt werden. Ggf. sollte die Abgabe der Aufgaben z.B. auf den nächsten Tag verschoben werden.
  6. Es steht der Kurslehrkraft und den Schülerinnen und Schülern frei, für einen späteren Teil einer Nachmittagsstunde im Fernunterricht (z.B. ab 14:15 Uhr) ein Anwesenheitsfenster zu vereinbaren, in dem z.B. BBB-Sitzungen durchgeführt werden können. Es ist jedoch darauf zu achten, dass alle Schülerinnen und Schüler tatsächlich an der Sitzung teilnehmen können.
  7. Es findet kein Sportunterricht in Präsenz statt. Eine Ausnahme bildet die Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung im Fach Sport einschließlich der fachpraktischen Leistungsfeststellungen. Soweit nach dieser Regel ausnahmsweise Sportunterricht stattfinden darf, ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten wird. Betätigungen, bei denen dies nicht möglich ist, sind untersagt. Es ist jedoch gestattet, mit einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu leisten.
  8. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die Hohlstunden haben, können diese in kleinen Gruppen in ausgesuchten Klassenzimmern verbringen. Hierbei dürfen sich Schülerinnen und Schüler der beiden Jahrgangsstufen nicht vermischen.

Überarbeitete Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht

Die überarbeiteten Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht stehen hier zum Download bereit. Ich bitte alle Eltern und die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen diese Regeln aufmerksam zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen, bevor der jeweilig erste Unterricht in Präsenz stattfindet.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Wir erwarten ein frühlingshaftes Wochenende. Genießen Sie bzw. genießt die Sonnenstunden! Ich wünsche eine schöne Zeit.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger
Schulleiter

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