Wichtige Neuerungen zum Schulstart im September 2020

Die Corona-Pandemie hinterlässt im Schulbetrieb weiterhin deutliche Spuren. Der Schulbetrieb des ESG wurde so organisiert, dass er allen Vorgaben der Landesregierung entspricht. Die wichtigsten Änderungen sind folgende:

  1. Unter anderem gilt ab dem 14. September eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts, also auf den Fluren des Schulhauses, in den Treppenhäusern, den Toiletten und auch auf dem Schulhof. Ausnahme: Wenn das Pausenbrot auf dem Schulhof verzehrt wird, ist die Maskenpflicht aufgehoben.
  2. Klassen und Lerngruppen werden ab dem 14. September nicht mehr geteilt, sondern in voller Zahl unterrichtet. Zwischen und zu den Schülerinnen und Schülern einer Lerngruppe bzw. einer Klasse braucht im Unterricht kein Mindestabstand mehr eingehalten zu werden. Allerdings soll der Unterricht, soweit organisatorisch möglich, in festen Lerngruppen erteilt werden. Jahrgangsübergreifende Lernangebote müssen daher entfallen. Klassenübergreifender Unterricht ist nur dann möglich, wenn sich der Unterricht nicht anders organisieren lässt. 
  3. Eine sehr erfreuliche Nachricht: Das Bistro und der Kiosk des ESG werden wieder geöffnet sein! Um den gebotenen Mindestabstand während des Essens einhalten zu können, werden sowohl die Aula als auch der Raum B06 (bei Bedarf) als zusätzliche Mensaräume zur Verfügung stehen.
  4. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos anzeigen und vom Schulbesuch absehen. Diese Entscheidung wird generell, also nicht von Tag zu Tag, getroffen. Schülerinnen und Schüler, die grundsätzlich nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden mit Unterrichtsmaterialien versorgt und sind verpflichtet, am Fernunterricht der Schule teilzunehmen.
  5. Das ESG ist als schulische Einrichtung des Landes zu Beginn des Schuljahres dazu verpflichtet, von allen Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler und von allen volljährigen Schülerinnen und Schüler eine unterschriebene Erklärung einzufordern, in der diese bestätigen, dass gemäß der Coronaverordnung Schule kein Hinderungsgrund für einen Besuch des Präsenzunterrichts vorliegt. Diese Erklärungsformulare werden vorab an die Eltern und volljährigen Schülerinnen und Schüler verschickt. Die Seiten 1 und 2 der Erklärung sind so schnell wie möglich, spätestens aber bis Freitag, den 18.09.2020 um 13:00 Uhr unterschrieben bei den Klassenlehrkräften bzw. den Tutoren abzugeben. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten, weil die Schülerinnen und Schüler ansonsten ab Montag, den 21.09.2020 laut Verordnung vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden müssen.

Alle aktuellen Dokumente (Coronaverordnung Schule, Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg, Hygienehinweise, Erklärungsformulare) stehen auf der Startseite in der Rubrik "Schule und Corona" unter dem Menüpunkt "Downloads: Die wichtigsten Dokumente rund um die Coronazeit" zur Verfügung.

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