März 2020

Ideen für das Sporttreiben ohne Schule, Fitnessstudio oder Sportverein

Das ZSL (Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung) hat Material an die Schulen weitergegeben, das Sportübungen für daheim vorstellt. In der Linkliste sind Links zu Übungen von verschiedenen Vereinen und Verbänden zusammengefasst. Im zweiten Dokument ist eine kleine Sammlung mit verschiedenen Bewegungsaufgaben zu finden.
 
Zahlreiche Übungen lassen sich auch sehr gut mit der ganzen Familie durchführen. Viel Spaß dabei! ;-)
 
 

Unsere Schulsozialarbeit informiert

Sollten Sie in dieser besonderen Zeit Beratung und Unterstützung benötigen, bitte melden Sie sich!
Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Wolf bleibt weiterhin für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und das Kollegium erreichbar, auch über die Osterferien.

Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: schulsozialarbeit-esg@bretten.de 
Telefon: 07252-951816, Montag- Freitag  08:00-14:00 

Da unser Beratungsangebot aktuell leider nur begrenzt möglich ist, möchten wir Sie auf diesem Wege noch über weitere Möglichkeiten informieren:

Neues auf www.bundesregierung.de: 'Wie Eltern ihren Kindern jetzt helfen können' -> https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/wie-eltern-ihren-kindern-jetzt-helfen-koennen-1730182

Psychologische Beratungsstelle in Bretten
https://www.diakonie-laka.de/

Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.bmfsfj.de/

Kinder- und Jugendtelefon, Elterntelefon
https://www.nummergegenkummer.de/

Regelung für die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten

Die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten kann in diesem Schuljahr unter bestimmten Voraussetzungen unterschritten werden. Das Kultusministerium teilt hierzu mit:

"Die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten kann in diesem Jahr aufgrund der Schulschließung nicht eingehalten werden. Diese Mindestanzahl kann deshalb an allen allgemein bildenden und in allen Bildungsgängen an beruflichen Schulen unterschritten werden, sofern die schriftlichen Arbeiten in der vorgegebenen Anzahl im verbleibenden Unterrichtszeitraum nicht mehr geschrieben werden können. Dies gilt entsprechend für die regulär verpflichtende Durchführung einer „gleichwertigen Feststellung von Schülerleistungen“ (GFS). Diese Verpflichtung ist ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte GFS bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehende GFS ausdrücklich wünscht, soll sie aus Gründen der Chancengleichheit ermöglicht werden. Sofern dies nicht während des Unterrichtszeitraums möglich ist, sind andere Formen der Darstellung möglich."

Quelle: Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg

Konkrete Termine der einzelnen schriftlichen Abiturprüfungen bekanntgegeben

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat die neuen Termine für die einzelnen schriftlichen Prüfungen im Abitur 2020 bekannt gegeben. Zusätzlich zum Haupttermin für alle Abschlussprüfungen sind im laufenden Schuljahr zwei Nachtermine vorgesehen. Ein weiterer, dritter Nachtermin wird nach Schuljahresende, voraussichtlich im September, folgen.

Die Einzeltermine (Stand 26.03.2020) können der hier zum Download bereit stehenden Datei entnommen werden.

Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Internetseite des Kultusministeriums.

Abiturprüfungen werden verschoben

Aus der Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 20. März 2020

Der Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen in Baden-Württemberg wird vom bislang vorgesehenen Termin nach den Osterferien auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020 verlegt. „Mit dem Terminplan wollen wir ermöglichen, dass die Schülerinnen und Schüler genügend Zeit für die Vorbereitung haben. Oberstes Ziel ist, dass alle faire Bedingungen für ihre Abschlussprüfungen bekommen“, sagt Kultusministerin Eisenmann.
 
Der Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen wird vom bislang vorgesehenen Termin nach den Osterferien auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020 verlegt. Das hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann nach sorgsamer Abwägung der Gesamtsituation und nach intensiven Gesprächen im politischen Raum und mit den Fachleuten der Schulverwaltung sowie Eltern- und Schülervertretern entschieden. „Die aktuelle Situation und die sehr dynamische Lageentwicklung ist eine besondere Belastung für die Schulleiterinnen und Schulleiter, unsere Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern und natürlich die Schülerinnen und Schüler im Land. In diesem Zusammenhang hat auch die Sorge um die anstehenden Abschlussprüfungen an den Schulen weiter zugenommen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. 

Faire Bedingungen für Abschlussprüfungen

Vor diesem Hintergrund habe das Kultusministerium entschieden, dass alle zentralen schulischen Abschlussprüfungen zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. „Wir müssen davon ausgehen, dass die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Schulschließungen ohne eine Verschiebung der anberaumten Prüfungstermine nicht über die nötigen Voraussetzungen für die Prüfung verfügen“, sagt die Ministerin und fährt fort: „Mit einem neuen Terminplan wollen wir ermöglichen, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler genügend Zeit für die Vorbereitung auf die Prüfungen haben. Unser grundlegendes Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler faire Bedingungen für ihre Abschlussprüfungen bekommen.“

Folgender neuer Terminplan ist für die zentralen Abschlussprüfungen vorgesehen:

Abiturprüfungen allgemein bildende Gymnasien:

● Hauptprüfungstermine vom 18. bis zum 29. Mai 2020,
● erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 26. Juni 2020,
● aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,
● bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,
● mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020.

[…]

Bewerbung für Studiengänge und die berufliche Ausbildung

„Auch die Fristen der zulassungsbeschränkten Studiengänge und der beruflichen Ausbildung haben wir im Blick. Gemeinsam mit den anderen Kultusministern haben wir uns im Rahmen der Kultusministerkonferenz darüber verständigt, dass auch mit dem neuen Zeitplan für die Abschlussprüfungen eine termingerechte Bewerbung für bundesweit oder örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich ist. Gleiches gilt für den Zugang zur beruflichen Ausbildung“, betont Ministerin Eisenmann und fügt hinzu: „Ich weiß, dass die Verschiebung der Prüfungen noch offene Fragen aufwirft. So müssen wir den Detailplan der Prüfungen in den einzelnen Fächern noch konkret ausarbeiten und Lösungen für eine pragmatische Regelung der anstehenden Korrekturverfahren finden.“ Zu all diesen Fragen werde das Kultusministerium zeitnah noch einmal gesondert informieren. Ministerin Eisenmann dankt allen Schulleitungen und Lehrkräften noch einmal ausdrücklich, für alles, was sie in diesen so herausfordernden Zeiten tagtäglich leisten.

 

Den vollständigen Wortlaut der Pressemitteilung finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums.