September 2021

Insektenfreundliches Beet statt Schottergarten

Im Rahmen von TheoPrax haben 6 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 in diesem Schuljahr ein ganz besonderes Projekt bearbeitet: Aus dem Schottergarten der Familie Zipper in Diedelsheim wurde ein insektenfreundliches Stück Grün. Schülerin Celina Zipper ist selbst an dem Projekt beteiligt und ihre Eltern sind hocherfreut, dass der Schottergarten vor ihrem Haus nun einem ökologisch sinnvollen Blumenbeet gewichen ist. Für die Projektgruppe galt es, das Projekt zu planen, die Steine zu beseitigen, das Beet anzulegen und Pflanzen zu finden, die Bienen und anderen Insekten Nahrung bieten.

Besonders  die Planungsphase gestaltete sich in der Coronazeit nicht immer so einfach, konnten sich die Schülerinnen und Schüler meist nur online zusammensetzen. Auch im Garten selbst konnten sie häufig nur zu zweit arbeiten. Doch das Ergebnis kann sich sehen lassen. In einer Gärtnerei ließen sich die Schülerinnen und Schüler beraten und planten so ein sehr  gelungen angelegtes Beet. Ein Insektenhotel durfte auch nicht fehlen.

Auftraggeber war der NABU Bretten, der auch beratend zur Seite stand. Wie es zu einem Projekt gehört, wurde auch eine Dokumentation erstellt. Ein Flyer, der über die Wichtigkeit derartig angelegter Gärten informiert, rundete das Projekt ab. Lehrer Franz Ebert leitete den Kurs TheoPrax und die Schülerinnen und Schüler (Hannah Bäuerle, Katharina Zander, Anine Özmen, Celina Zipper, Jonas Dorwarth
und Patrick Simon) erklärten, dass sie nicht nur über Naturschutz, sondern auch über Projektmanagement viel gelernt haben.

Christine Kutzner-Apostel

Organisatorisches zum Schuljahresbeginn

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler am Edith-Stein-Gymnasium,

ich hoffe, Sie konnten und ihr konntet in den vergangenen Sommerwochen Zeit für die vielen schönen Dinge im Leben finden – sowie Erholung und Kraft für die Aufgaben im anstehenden Herbst. Mit dieser Mail möchte ich sowohl über den Schulstart am kommenden Montag als auch über die neuen Rahmenbedingungen für den Unterricht, der nach wie vor unter Pandemiebedingungen stattfinden wird, informieren. Die Rahmenbedingungen für den Unterrichtsbetrieb ergeben sich aus der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, der aktualisierten Corona-Verordnung Schule sowie aus den direkten Vorgaben des Kultusministeriums. Bitte nehmen Sie sich, bitte nehmt euch ausreichend Zeit, diese Zeilen zu lesen, damit es keine Überraschungen im anlaufenden Schulbetrieb gibt.

Präsenzschulpflicht

Im vergangenen Schuljahr konnten sich Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler grundsätzlich gegen die Teilnahme am Präsenzunterricht  und damit für eine Teilnahme am Fernunterricht entscheiden. Besondere Gründe für diese Entscheidung brauchten nicht nachgewiesen zu werden. Dies ändert sich nun im neuen Schuljahr: Ab Montag, den 13. September 2021 besteht wieder eine allgemeine Präsenzschulpflicht. Damit werden wieder grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht am Edith-Stein-Gymnasium erwartet.

Bisher gestellte Anträge, dass Schülerinnen oder Schüler im Schuljahr 2021/2022 grundsätzlich am Fernunterricht teilnehmen sollen, verlieren folglich ihre Gültigkeit.

Dennoch kann es für einzelne Schülerinnen und Schüler schwerwiegende Gründe geben, die in der gegenwärtigen Situation der Pandemie gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht sprechen. Solche Gründe können sich insbesondere aus der individuellen gesundheitlichen Situation der Schülerin oder des Schülers, also dem Risiko eines besonders schweren Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus, ergeben. Aber auch solche Risiken von Angehörigen, mit denen die Schülerin oder der Schüler in häuslicher Gemeinschaft lebt, können schwerwiegende Gründe darstellen. Liegt einer der genannten Fälle vor, müssen die Gründe für eine Befreiung von der Präsenzschulpflicht mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. Dieses ärztliche Attest ist der Schulleitung vorzulegen.

Maskenpflicht

Im neuen Schuljahr gilt bis auf Weiteres eine inzidenzunabhängige Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Folgende Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten fort:

  1. Im fachpraktischen Sportunterricht,
  2. im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten,
  3. in Zwischen- und Abschlussprüfungen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten wird,
  4. beim Essen und Trinken,
  5. in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude.

Während des Unterrichts (Ausnahmen siehe oben) ist also generell wieder eine Maske zu tragen.

Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind von der Maskenpflicht befreit. Die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe hat in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen.

Testpflicht

Auch die bisherige Pflicht zur Selbsttestung besteht im neuen Schuljahr fort. Ausgenommen von der Testpflicht sind geimpfte oder genesene Personen, die einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Wie gehabt, wird das ESG montags und an einem weiteren Tag der Woche (mittwochs oder donnerstags) kostenlose Selbsttestungen anbieten. Testergebnisse von zugelassenen Teststationen werden alternativ anerkannt.

Neu ist, dass Schülerinnen und Schüler in Zukunft bei Stellen außerhalb der Schule keine Einzelbescheinigung über ein negatives Testergebnis mehr vorzulegen brauchen. Als Schülerinnen bzw. Schüler gelten sie als getestet. Ein Altersnachweis reicht in der Regel aus.

Zudem bittet die Stadt Bretten alle Schülerinnen und Schüler, sich maximal 24 Stunden vor dem ersten Schultag zu Hause zu testen. Alle ESG-Schülerinnen und -Schüler haben zu diesem Zweck am letzten Schultag vor den Sommerferien ein kostenloses Testkit mit nach Hause bekommen. Die Selbsttestungen vor Schuljahresbeginn verfolgen das Ziel, mögliche Ansteckungen und eine stärkere Verbreitung des Corona-Virus‘ nach den Sommerferien zu verhindern.

Empfehlung zur Einhaltung eines Mindestabstands

Im Schulbetrieb wird die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zur nächsten Person empfohlen, wo immer dies möglich ist. Ebenso wird darum gebeten, es zu respektieren, wenn Personen die Einhaltung des Mindestabstands zu sich wünschen.

Neue Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht am Edith-Stein-Gymnasium

Bitte beachten Sie, bitte beachtet auch die überarbeiteten Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht am Edith-Stein-Gymnasium. Die Verhaltensregeln werden Ende der laufenden Woche auf der Homepage des ESG veröffentlicht. Die AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und regelmäßiges Lüften) sowie der Einsatz unserer Luftreinigungsgeräte spielen eine zentrale Rolle.

Bistro und Kiosk

Das Bistro und der Kiosk des ESG werden wieder geöffnet sein, ggf. wird das Angebot jedoch leicht eingeschränkt werden müssen. Am Montag, den 13. September gibt es nur ein Frühstücksangebot, ab Dienstag, den 14. September steht dann auch wieder ein Mittagessen auf der Speisekarte.

Sämtliche inzidenzabhängige Einschränkungen für den Schulbetrieb entfallen

Für den schulischen Bereich ist es weiterhin das Ziel der Landesregierung, Einschränkungen des Schulbetriebs, die zu Wechsel- oder Fernunterricht führen, soweit möglich zu vermeiden. Die inzidenzabhängigen Regeln, nach denen sich bisher diese einschränkenden Maßnahmen bestimmt haben, sind in der neuen Corona-Verordnung Schule entfallen. Daraus haben sich Änderungen an verschiedenen Stellen der Verordnung ergeben:

  1. Es gibt keine Regel mehr, dass beim Überschreiten eines bestimmten lnzidenzwertes in den Wechsel- oder Fernunterricht überzugehen ist.
  2. Sportunterricht ist nun inzidenzunabhängig zulässig.
  3. Maßnahmen der Beruflichen Orientierung sind auch bei Überschreiten der lnzidenz von 100 nicht mehr untersagt,
  4. Der Unterricht wird (mit wenigen Ausnahmen) nach der gültigen Stundentafel erteilt.

Was gilt bei einem positiven Coronafall?

Des Weiteren wurden die Absonderungsregeln für den Fall angepasst, dass eine Person positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Die wesentliche Neuerung, die in der Corona-Verordnung Absonderung geregelt ist, besteht darin, dass aus der Eigenschaft ,,enge Kontaktperson" nicht automatisch eine Absonderungspflicht folgt.

An die Stelle der Absonderungspflicht für enge Kontaktpersonen tritt nun für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe, in der die lnfektion aufgetreten ist, für die Dauer von fünf Schultagen die Verpflichtung zu einer täglichen Testung mindestens mittels Schnelltest.

Ablauf des ersten Schultags (Montag, der 13. September 2021)

  1. maximal 24 Stunden zuvor: Selbsttestung zu Hause
  2. 7:35 – 9:05 Uhr: Klassenlehrerstunde mit Selbsttestungen
  3. 9:25 – 12:45 Uhr: Unterricht nach Plan (ab Donnerstag, den 09.09.2021 online über WebUntis)
  4. 12:45 Uhr: Unterrichtsende für alle Klassenstufen
  5. integriert nach eigenem Plan: Bücherabgabe

Ab Dienstag, den 14. September findet für alle Klassenstufen (außer den Klassen 5) Unterricht nach Plan statt.

 

Ich wünsche der ESG-Schulgemeinschaft eine sonnige Woche. 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Krüger, Schulleiter