2021

Medizinische Masken nun auch an Schulen verpflichtend

Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens hat die Landesregierung die Corona-Verordnung am 19. März 2021 erneut angepasst. Die Verpflichtung, im öffentlichen Nahverkehr FFP2-Masken oder „OP-Masken“ zu tragen, wird ab Montag, den 22. März 2021 auf die Schulen ausgeweitet. Innerhalb und außerhalb des Unterrichts sind damit auf dem ESG-Gelände nur noch sogenannte medizinische Masken zulässig. Alltagsmasken können nicht mehr akzeptiert werden.

Die Familien am ESG werden gebeten, sich auf die neue Situation mit der entsprechenden Maskenausstattung einzustellen.

ESG stattet Unterrichtsräume mit mobilen Luftreinigungsgeräten aus

Schulleiter Krüger stellt eines der neuen Luftreinigungsgeräte vor.

Das Edith-Stein-Gymnasium hat seinem Hygienekonzept in Pandemiezeiten einen weiteren Baustein hinzugefügt: Die Schule hat die vom Land Baden-Württemberg aufgelegten Sondermittel aus dem Corona-Schulbudget eingesetzt, um 21 mobile Luftreinigungsgeräte anzuschaffen. Aus schuleigenen Mitteln wurden zudem weitere acht Geräte dazugekauft. Die Luftreiniger sind bereits geliefert und auf die Unterrichtsräume aufgeteilt worden.

Die Geräte des Typs Blueair Classic 605 sind mit jeweils drei kombinierten Hepa- und Aktivkohlefiltern ausgestattet. Jedes Gerät bietet ausreichend Leistung, um die Luft in einem Standardklassenzimmer von Pollen, Bakterien, Viren, flüchtigen Chemikalien und Duftstoffen effektiv zu reinigen. Ziel der Schulleitung ist es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die einen substantiellen Beitrag zur Gesunderhaltung aller am Schulleben beteiligten Personen leisten können. "Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, die Klassenzimmer mit Luftreinigern auszustatten, bevor am 15. März mit den Klassenstufen 5 und 6 weitere Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht kommen," sagt Herr Krüger, der Schulleiter des ESG, und fügt hinzu: "Nicht zuletzt in Anbetracht der ansteckenderen Virusmutationen bringen die Luftreinigungsgeräte unserer Schulgemeinschaft ein Stück mehr an Sicherheit."

Noch können mit den vorhandenen Geräten nicht alle Unterrichtsräume am ESG angemessen ausgestattet werden. Die Schule plant jedoch, eine Spendenaktion ins Leben zu rufen, um auch die verbleibenden Räume sukzessive bestücken zu können.

Die Luftreinigungsgeräte sind nicht die einzige Ergänzung zum Hygienekonzept der Schule: Bereits ab dem 2. März des Jahres bietet die Stadt Bretten allen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 und 2 an, zweimal in der Woche kostenlos einen freiwilligen Corona-Schnelltest machen zu lassen. Das Angebot steht auch für die Fünft- und Sechstklässler, wenn sie ab dem 15. März in den Präsenzunterricht zurückkehren dürfen. Die Testungen werden vom DRK Bretten im Breitenbachweg in unmittelbarer Nachbarschaft zum ESG durchgeführt.

Zum Schulbetrieb ab dem 15. März

Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium, liebe Schülerinnen und Schüler,

in der kommenden Woche steht ein weiterer Schritt bei der Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht an. Das Kultusministerium gibt vor, dass ab dem 15. März 2021 nun auch die 5. und 6. Klassen wieder vor Ort in den Klassenzimmern beschult werden. Dabei ist für die 5. und 6. Klassen nach Möglichkeit kein Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht vorzusehen. Heute möchte ich Ihnen und euch daher mitteilen, wie dieser Schulbetrieb am ESG realisiert werden soll.

Der Schulbetrieb ab dem 15. März 2021

  1. Soweit im Folgenden Präsenzunterricht für Klassen oder Kurse vorgesehen ist, entscheiden nach wie vor die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ob der Schulpflicht in Präsenz oder im Fernunterricht nachgekommen wird.
  2. Alle Regelungen für die J1 und J2 bleiben weiterhin bestehen.
  3. Die Klassenstufen 7 bis 10 bleiben bis zu den Osterferien im Fernunterricht.
  4. Die Klassenstufen 5 und 6 kommen mit einigen geringfügigen Änderungen gemäß des regulären Stundenplans in den Präsenzunterricht. Diese Änderungen sehen, wie folgt, aus:
    1. In den Klassenstufen 5 und 6 findet kein Sportunterricht statt.
    2. Die Klassen werden nur in den Vormittagsstunden (7:35 – max. 12:45 Uhr) in Präsenz unterrichtet.
    3. Dafür wird der Nachmittagsunterricht in den Vormittag auf die entfallenden Sportstunden verlegt. Dies ist in den 5. Klassen zur Gänze möglich. In den 6. Klassen müssen einige wenige Stunden am Nachmittag im Fernunterricht stattfinden (zwei bzw. eine 60-Minuten Stunde pro Klasse und Woche). Auf diese Weise vermeiden wir eine Mittagspause, die in der gegenwärtigen Lage für das Infektionsgeschehen vor Ort noch kritisch zu sehen ist. Für die Nachmittagsstunden im Fernunterricht wird die Anwesenheitspflicht während der Stunde sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte aufgehoben. Die Aufgaben der Stunden im Fernunterricht sind jedoch verpflichtend. Ggf. wird die Abgabe der Aufgaben von den Lehrkräften so terminiert, dass den Schülerinnen und Schüler am Nachmittag oder am Folgetag genügend Zeit zur Bearbeitung bleibt.
  5. Für alle Klassen und Kurse, die Präsenzunterricht erhalten, werden zwei Unterrichtsräume vorgehalten, die in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander liegen. Die Fachlehrkraft entscheidet, ob bzw. in welchen Phasen des Unterrichts ein oder zwei Räume in Anspruch genommen werden.
  6. Im EG, dem 1. OG und dem 2. OG des B-Trakts werden je zwei Klassen der Klassenstufen 5 und 6 untergebracht, im 3. OG des B-Trakts nur eine Klasse. Der Unterricht der J1 und J2 wird vorzugsweise im A- und C-Trakt stattfinden. Folgende Klassenräume sind für die Unterstufe vorgesehen:
    1. 5a: B02, B06
    2. 5b: B04, B05
    3. 5c: B22, B23
    4. 5d: B14, B15
    5. 6a: B16, B17
    6. 6b: B35, B36
    7. 6c: B25, B26
  7. Im B-Trakt werden zusätzliche Aufsichten zur Verfügung stehen, die die unterrichtenden Lehrkräfte bei geteilten Klassen unterstützen.
  8. Die Notbetreuung für die Klassen 5 und 6 entfällt, da der Unterricht wieder in Präsenz angeboten wird. Die Notbetreuung für die Klassen 7 findet weiterhin statt. Die Notbetreuung für die Klassen 7 wird nicht mehr im Computerraum, sondern in einem Klassenraum des C-Trakts eingerichtet. Ausreichend Laptops und ein Drucker werden dort zur Verfügung gestellt.  Der Computerraum wird auf diese Weise für den ITG-Unterricht frei.
  9. Der offene Ganztag kann bis zu den Osterferien leider nicht angeboten werden.
  10. Alle Klassen und Kurse, die Präsenzunterricht erhalten, können innerhalb des Präsenzunterrichts Klassenarbeiten bzw. Klausuren schreiben.
  11. Klassen, die sich weiterhin im Fernunterricht befinden, können ebenfalls eine Klassenarbeit in Präsenz schreiben. Über die Notwendigkeit einer Klassenarbeit entscheidet die Fachlehrkraft nach Rücksprache mit der Schulleitung. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sich grundsätzlich gegen den Präsenzunterricht entschieden haben, sind in diesem Fall dennoch verpflichtet, die Klassenarbeiten vor Ort in Präsenz mitzuschreiben.
  12. Der angepasste Stundenplan ist in Kürze in Webuntis einzusehen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie der Schulbetrieb nach den Osterferien aussehen wird, ist zurzeit noch nicht absehbar. Bei einer günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens werden voraussichtlich auch die Klassenstufen 7 bis 10 in den Präsenzunterricht zurückkehren – so die Verlautbarungen aus dem Kultusministerium.

Sie haben bzw. ihr habt sicherlich von verschiedensten Seiten genügend Durchhalteparolen gehört. Trotzdem kommt hier auch noch eine von mir: Wir haben als Schulgemeinschaft schon sehr viel geschafft und schwierige Zeiten erfolgreich hinter uns gebracht. Auch wenn wir uns eine schnellere Rückkehr zum vollen Präsenzunterricht wünschen, gilt es weiterhin, vernünftig und vorsichtig zu sein und alles zu vermeiden, was eine Verschlechterung des Infektionsgeschehens und damit eine Verlangsamung des Öffnungsprozesses bewirken könnte. Damit tun wir uns selbst den besten Gefallen. Sie und ihr – wir alle zusammen – kriegen das hin und können noch ein wenig länger die Einschränkungen ertragen, oder?

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger
Schulleiter

Jahrgangsstufe 1 ab 01.03.2021 im Wechselbetrieb

Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium, liebe Schülerinnen und Schüler,

obgleich wir mit den aktuellen Inzidenzen noch immer nicht zufrieden sein können, hat die auslaufende Woche dennoch gezeigt, dass die Zahlen durch mutierte Varianten des Virus zurzeit NICHT wieder deutlich ansteigen. Stattdessen sind die Infektionszahlen im Landkreis Karlsruhe leicht rückgängig: Lag die 7-Tage-Inzidenz vor einer Woche bei 65,2, gingen die Fallzahlen pro 100 000 Einwohner über 7 Tagen auf aktuell 62,5 zurück. Die Schulleitung des ESG hält es daher für vertretbar und auch dringend angebracht, dass die Jahrgangsstufe 1 ab Montag, den 1. März 2021 in den Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht einsteigt. Die Jahrgangsstufe 2 bleibt in der kommenden Woche im Wechselbetrieb, sodass am Vormittag nun zwei Jahrgänge parallel in Präsenz beschult werden.

Der Wechselbetrieb sieht für beide Jahrgänge aus, wie in der Mail von vor einer Woche beschrieben:

Das Model für den Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht in der Oberstufe

  1. Die Jahrgangsstufen haben am Vormittag in allen Fächern Präsenzunterricht nach Stundenplan. Jedem Kurs stehen – soweit möglich – zwei Unterrichtsräume zur Verfügung. Große Kurse werden vorzugsweise in den großen Unterrichtsräumen des ESG unterrichtet.
  2. Am Nachmittag finden Basisfächer in der Regel als Fernunterricht statt.
  3. Am Nachmittag finden Leistungsfächer in der Regel als Präsenzunterricht statt. Hierbei soll der Beginn der Nachmittagsstunden in Präsenz von 13:35 Uhr auf 13:00 Uhr vorgezogen werden, damit keine längere Mittagspause für die Schülerinnen und Schüler entsteht.
  4. Für die am Nachmittag in Fernunterricht befindlichen Kurse ist die Anwesenheitspflicht zu der entsprechenden Stundenplanzeit aufgehoben. Dies gilt sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte. Der Grund hierfür ist, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler und auch Lehrkräfte einen längeren Nachhauseweg haben, der sich in der üblichen Mittagspause nicht bewerkstelligen lässt. Zudem sollten alle Beteiligten auch die Möglichkeit zu einem Mittagessen bei sich zu Hause haben.
  5. Einhergehend mit dieser Regelung ist am Nachmittag darauf zu achten, dass die Abgabetermine für Schulaufgaben im Fernunterricht nicht zu kurzfristig gewählt werden. Ggf. sollte die Abgabe der Aufgaben z.B. auf den nächsten Tag verschoben werden.
  6. Es steht der Kurslehrkraft und den Schülerinnen und Schülern frei, für einen späteren Teil einer Nachmittagsstunde im Fernunterricht (z.B. ab 14:15 Uhr) ein Anwesenheitsfenster zu vereinbaren, in dem z.B. BBB-Sitzungen durchgeführt werden können. Es ist jedoch darauf zu achten, dass alle Schülerinnen und Schüler tatsächlich an der Sitzung teilnehmen können.
  7. Es findet kein Sportunterricht in Präsenz statt. Eine Ausnahme bildet die Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung im Fach Sport einschließlich der fachpraktischen Leistungsfeststellungen. Soweit nach dieser Regel ausnahmsweise Sportunterricht stattfinden darf, ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten wird. Betätigungen, bei denen dies nicht möglich ist, sind untersagt. Es ist jedoch gestattet, mit einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu leisten.
  8. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die Hohlstunden haben, können diese in kleinen Gruppen in ausgesuchten Klassenzimmern verbringen. Hierbei dürfen sich Schülerinnen und Schüler der beiden Jahrgangsstufen nicht vermischen.

Zurzeit liegen noch keine amtlichen Informationen vor, wann der Wechselbetrieb für die Klassenstufen 5 bis 10 aufgenommen werden kann. Unsere Notbetreuung wird nach wie vor angeboten.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich freue mich über das Mehr an menschlichen Begegnungen und sozialen Kontakten im Schulhaus in der kommenden Woche und wünsche Ihnen und euch ein sonniges und erholsames Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger
Schulleiter

Wechselbetrieb J1 und J2; aktualisierte Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht

Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium, liebe Schülerinnen und Schüler,

ergänzend zu meiner Information vom Dienstag dieser Woche möchte ich Ihnen und euch sowohl die überarbeiteten Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht als auch das Model für den Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht in den Jahrgangsstufen 1 und 2 bekanntgeben. Die Entscheidung, wie weit Präsenzunterricht zuzulassen ist, hat sich die Schulleitungsrunde nicht einfach gemacht, da die augenblickliche Coronalage ein durchaus widersprüchliches Bild zeichnet: Bei im Allgemeinen in Deutschland und Baden-Württemberg sinkenden Inzidenzen, verharren die Inzidenzzahlen im Landkreis Karlsruhe seit Tagen auf einem Niveau und liegen noch deutlich über der Fünfzigermarke, aktuell bei 65,2. Gesundheitsminister Spahn beziffert den Anteil der mutierten Corona-Viren im Bundesdurchschnitt mittlerweile auf über 20%. Auch Bretten und das Brettener Umland sind betroffen. Und schließlich sind die Infektionszahlen in ganz Deutschland in der vergangenen Woche kaum noch gesunken. 

In der Zusammenschau dieser durchwachsenen Sachlage haben wir folgenden Wechselbetrieb für die Jahrgangsstufen 1 und 2 beschlossen:

Wer kommt wann in den Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht?

  1. In den ersten zwei Wochen (vom 22.02. bis 05.03.2021) wird nur die J2 in Teilpräsenz (Modell siehe unten) unterrichtet.
  2. Die J2 bleibt auch in den Folgewochen nach dem beschriebenen Modell in Teilpräsenz. Sie kehrt nicht zum reinen Fernunterricht zurück.
  3. Der Einstieg der J1 in den teilweisen Präsenzunterricht wird von der weiteren Entwicklung der Infektionslage abhängig gemacht. Als Starttermin ist augenblicklich der 8. März 2021 vorgesehen. Bei einer deutlich positiven Entwicklung kann der Start auf den 1. März vorgezogen werden (Entscheidung durch die Schulleitung spätestens am 26. Februar 2021). Das Model für den Wechselbetrieb ist dasselbe wie bei der J2 (siehe unten). Wenn die J1 in Teilpräsenz beschult wird, geschieht dies dann also parallel zur J2.
  4. Ist die J1 einmal in den Unterricht in Teilpräsenz eingestiegen, wird dieses Model ohne Unterbrechung fortgeführt. Die J1 wird dann also nicht mehr in den reinen Fernunterricht zurückkehren.

Das Model für den Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht in der Oberstufe

  1. Die Jahrgangsstufen haben am Vormittag in allen Fächern Präsenzunterricht nach Stundenplan. Jedem Kurs stehen – soweit möglich – zwei Unterrichtsräume zur Verfügung. Große Kurse werden vorzugsweise in den großen Unterrichtsräumen des ESG unterrichtet.
  2. Am Nachmittag finden Basisfächer in der Regel als Fernunterricht statt.
  3. Am Nachmittag finden Leistungsfächer in der Regel als Präsenzunterricht statt. Hierbei soll der Beginn der Nachmittagsstunden in Präsenz von 13:35 Uhr auf 13:00 Uhr vorgezogen werden, damit keine längere Mittagspause für die Schülerinnen und Schüler entsteht.
  4. Für die am Nachmittag in Fernunterricht befindlichen Kurse ist die Anwesenheitspflicht zu der entsprechenden Stundenplanzeit aufgehoben. Dies gilt sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte. Der Grund hierfür ist, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler und auch Lehrkräfte einen längeren Nachhauseweg haben, der sich in der üblichen Mittagspause nicht bewerkstelligen lässt. Zudem sollten alle Beteiligten auch die Möglichkeit zu einem Mittagessen bei sich zu Hause haben.
  5. Einhergehend mit dieser Regelung ist am Nachmittag darauf zu achten, dass die Abgabetermine für Schulaufgaben im Fernunterricht nicht zu kurzfristig gewählt werden. Ggf. sollte die Abgabe der Aufgaben z.B. auf den nächsten Tag verschoben werden.
  6. Es steht der Kurslehrkraft und den Schülerinnen und Schülern frei, für einen späteren Teil einer Nachmittagsstunde im Fernunterricht (z.B. ab 14:15 Uhr) ein Anwesenheitsfenster zu vereinbaren, in dem z.B. BBB-Sitzungen durchgeführt werden können. Es ist jedoch darauf zu achten, dass alle Schülerinnen und Schüler tatsächlich an der Sitzung teilnehmen können.
  7. Es findet kein Sportunterricht in Präsenz statt. Eine Ausnahme bildet die Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung im Fach Sport einschließlich der fachpraktischen Leistungsfeststellungen. Soweit nach dieser Regel ausnahmsweise Sportunterricht stattfinden darf, ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten wird. Betätigungen, bei denen dies nicht möglich ist, sind untersagt. Es ist jedoch gestattet, mit einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu leisten.
  8. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die Hohlstunden haben, können diese in kleinen Gruppen in ausgesuchten Klassenzimmern verbringen. Hierbei dürfen sich Schülerinnen und Schüler der beiden Jahrgangsstufen nicht vermischen.

Überarbeitete Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht

Die überarbeiteten Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht stehen hier zum Download bereit. Ich bitte alle Eltern und die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen diese Regeln aufmerksam zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen, bevor der jeweilig erste Unterricht in Präsenz stattfindet.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Wir erwarten ein frühlingshaftes Wochenende. Genießen Sie bzw. genießt die Sonnenstunden! Ich wünsche eine schöne Zeit.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger
Schulleiter