2022

Jugendoffizier der Bundeswehr zu Gast

Am 28.03.2022 war Jugendoffizier Patrick Hehmann von der Bundeswehr zu Gast am ESG,

Die Jugendoffiziere und -offizierinnen der Bundeswehr vermitteln als erfahrene Referentinnen und Referenten die heutigen Herausforderungen in der Außen- und Sicherheitspolitik. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung und gehen je nach Bedarf auf verschiedene Inhalte der Lehrpläne der Bundesländer, aber auch auf aktuelle (welt-)politische Ereignisse ein.

In diesem Rahmen informierte Hauptmann Patrick Hehmann die Schülerinnen und Schüler des Gemeinschaftskundekurs der Jahrgangsstufe 2 über die Organisationsstruktur und Aufgaben der Bundeswehr sowie über die Voraussetzungen für den Einsatz der Bundeswehr im Ausland. Auch auf die 100 Mrd. €uro Sondervermögen zur Beschaffung von Ausrüstung in den nächsten Monaten und Jahren sowie die Konsequenzen durch die langfristige Erfüllung des „2%-Ziels“ (2% des BIP für Verteidigung) ging Hehmann ein. 

Nach diesem Informationsteil ging es aber natürlich auch um den Krieg in der Ukraine. Hehmann verdeutlichte anhand von Karten und Statistiken mögliche Gründe für das russische Vorgehen, gab historische Erklärungen und zeigte auf, welche Gebiete aktuell umkämpft sind.

Katharina Kienzle

Spontanes Benefiz-Friedensfest zugunsten der Ukraine

Auf Anregung der Schulleitung unter Daniel Krüger, des Elternbeirates, des Freundeskreises, der SMV sowie der UNESCO-Sprecher der Klassen wurde  in Windeseile ein Frühlingsfest geplant, um Spenden zu sammeln, die möglichst schnell der "Nothilfe Ukraine" des Deutschen Roten Kreuzes zugute kommen sollen. Und wenn alle so tatkräftig mitmachen, lässt sich tatsächlich schnell und kurzfristig ein richtig schönes Fest auf die Beine stellen. Die Gesamtorganisation hatten Katrin Reiß und Hannah Breitinger auf Lehrerseite und Pia Dußling auf Elternseite übernommen.

Der Elternbeirat, hier besonders Pia Dußling, sammelte Bücher für einen Bücherflohmarkt, die UNESCO-Gruppe organisierte mit Katrin Reiß und Jacqueline Palas-Melgar einen Kuchen- und Kaffeestand, der Freundeskreis bot Gegrilltes an - Ralf Langenbucher brutzelte hierfür am Grill -  und Marlen Wolf, unsere Schulsozialarbeiterin, backte mit Schülerinnen und Schülern Flammkuchen. Komplettiert wurde das kulinarische Angebot von den Gebäckstücken, z.B. Pide, die das Bistro noch liebevoll kreiert hatte, besonders Hülya Han und Helga Zonsius.

Neben all den Köstlichkeiten gab es aber auch noch Friedensbuttons, die Marlen Wolf mit Schülerinnen und Schülern hergestellt hatte, Osterdeko, genäht von Roswitha Frey und Marion Dorwarth, sowie Friedenspostkarten aus dem Fachbereich Bildende Kunst. Wer noch Frühlingsblumen für Balkon und Gartenbeet suchte, wurde ebenfalls hier fündig. Eine Tanzaufführung der Tanz-AG, zwei Flötenstücke der 6. Klassen zum Mitsingen mit Daniela Wolff und eine Percussion-Darbietung der 5.
Klassen mit Monika Carl-Hoffmann sorgten für Unterhaltung.

Viele Menschen zeigten, dass Ihnen die Solidarität mit der Ukraine wichtig ist, indem sie einfach zu unserem Fest kamen oder es auch tatkräftig unterstützten wie unsere städtischen Angestellten Nadja Neumann, Regina Klein und Alfred Kanz.

Christine Kutzner-Apostel

Hygienevorgaben des Landes für den Schulbetrieb ab 04.04.2022 und für die schriftlichen Abiturprüfungen

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler am Edith-Stein-Gymnasium,

das Kultusministerium hat uns nun die entscheidenden Informationen darüber zugesandt, wie die Hygienemaßnahmen an Schulen mit Blick auf die Coronapandemie ab Montag, den 4. April 2022 aussehen werden. Außerdem sind wir über die Hygienevorgaben für die schriftlichen Abiturprüfungen nach Ostern in Kenntnis gesetzt worden. Im Wesentlichen werden die bekannten Schutzmaßnahmen nicht mehr verpflichtend sein. Im Einzelnen bedeutet dies:

Maskenpflicht entfällt 

Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. 

Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen empfiehlt die Schulleitung des ESG dringend, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen. 

Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort

Schülerinnen und Schüler sind weiterhin zweimal pro Woche zu testen. Von der Testpflicht ausgenommen sind quaran- tänebefreite Personen, denen zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten werden.

Hygienevorgaben, Lüften und Abstand

Es wird dringend empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften weiterhin konsequent zu beachten. Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Die bisherigen besonderen Hygienevorgaben für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten sind nicht mehr verpflichtend, werden von der Schulleitung aber weiterhin dringend empfohlen.

Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse oder Lerngruppe

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.

Zutritts- und Teilnahmeverbote

Das Zutritts- und Teilnahmeverbot ist künftig auf Personen begrenzt, die der Testpflicht nicht nachkommen. Selbstverständlich haben auch absonderungspflichtige Personen weiterhin keinen Zutritt zur Schule.

Befreiung vom Präsenzunterricht

Schülerinnen und Schüler, die durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen, dass sie oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen, können auch weiterhin auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden. Bereits bewilligte Befreiungen von der Präsenzpflicht bleiben gültig und müssen nicht widerrufen werden.

Veranstaltungen

Die Corona-Verordnung sieht ab dem 3. April 2022 bei Veranstaltungen keine Einschränkungen mehr vor. Dementsprechend ist bei Schulveranstaltungen nur noch zu beachten, dass in der Schule bzw. auf dem Schulgelände ein Zutrittsverbot für nicht quarantänebefreite Personen gilt, die keinen negativen Testnachweis vorlegen.

Hinsichtlich der Abschlussprüfungen und der Prüfungsvorbereitung ist Folgendes zu beachten:

Prüfungsräume

Vorbehaltlich der Entwicklungen in den nächsten Wochen werden die diesjährigen schriftlichen Abiturprüfungen nach Ostern ohne Einschränkungen durchgeführt. Das bedeutet, dass auch die räumliche Trennung von immunisierten bzw. getesteten und ungetesteten Schülerinnen und Schülern nicht mehr vorgenommen wird.

 

Hoffen wir gemeinsam darauf, dass die von der Politik vorgegebenen Lockerungsmaßnahmen zu keinen hohen Krankenständen in der Schüler- oder Lehrerschaft und damit zu keinen Einschränkungen im Präsenzunterricht führen. Die Erfahrungen der Pandemie haben uns eindrücklich vor Augen geführt, was wir an sich bereits wussten, nämlich dass der Präsenzunterricht von größter Bedeutung für die gesunde Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen ist und allen Formen von Fernunterricht vorzuziehen ist.

Bleiben Sie, bleibt gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger, Schulleiter

Friedensfest findet statt!

Liebe Schulgemeinschaft,

für Samstag, den 26. März 2022 ist langanhaltender Sonnenschein angesagt. Unser Friedensfest zugunsten der Ukraine kann damit stattfinden.  Wir freuen uns!

Beste Grüße
Daniel Krüger, Schulleiter

Coronamaßnahmen ab dem 20. März 2022

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Kultusministerium hat die Schulen nun offiziell über die Coronamaßnahmen an den Schulen informiert, die von heute bis einschließlich zum 2. April 2022 gelten werden. Bitte entnehmen Sie bzw. bitte entnehmt die Einzelheiten den angehängten Schreiben. Hier das Wichtigste im Überblick:

Testpflicht

Die Pflicht zur regelmäßigen Testung der Schülerinnen und Schüler wird von drei auf zwei Schnelltests pro Schulwoche reduziert. Die fünfmalige Testung für den Fall, dass in der Klasse oder Lerngruppe eine Schülerin oder ein Schüler sich mit dem Coronavirus infiziert hat, entfällt. Von der Testpflicht ausgenommen sind nach wie vor die quarantänebefreiten Personen, für die zwei freiwillige Tests pro Woche zur Verfügung gestellt werden können.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt weiterhin auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen.

Das Verbot mehrtägiger außerunterrichtlicher Veranstaltungen entfällt.

Sport- und Musikunterricht

Die bekannten Regelungen gelten im Wesentlich weiterhin. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den angehängten Schreiben.

Wir werden Sie und euch weiterhin auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger, Schulleiter

 

Schreiben des Kultusministeriums zu den neuen Regelungen

Übersicht über die aktuellen Regelungen für Schulen ab 19. März 2022

Allgemeine Corona-Regelungen auf einen Blick