Update zum Schulbetrieb nach den Osterferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich möchte Sie und euch rasch auf den Stand der Dinge zum Schulbetrieb nach den Osterferien bringen. Die Landesregierung hat am Gründonnerstag eine Entscheidung zum Unterricht in der ersten Woche nach den Osterferien getroffen. Außerdem gibt es zusätzliche Informationen zu der Zeit ab dem 19. April.

Für das ESG bedeutet dies im Einzelnen:

In der Woche von Montag, den 12. bis Freitag, den 16. April 2021

  1. findet für die Klassenstufen 5 bis 10 Fernunterricht statt; die Klassenstufen 5 und 6 kehren also zum Fernunterricht zurück,
  2. wird wieder eine Notbetreuung für die Klassenstufen 5 bis 7 eingerichtet,
  3. finden grundsätzlich keine schulischen Veranstaltungen statt,
  4. werden die Jahrgangsstufen 1 und 2 wie vor den Osterferien im Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet,
  5. sind alle an der Schule in Präsenz anwesenden Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal) aufgerufen, auf freiwilliger Basis zweimal in der Woche einen Schnelltest auf Corona zu machen; zu den Testmöglichkeiten wird die Landesregierung noch informieren.
Ab Montag, den 19. April 2021
  1. ist von der Landesregierung derzeit vorgesehen, zu einem Wechselbetrieb für alle Klassenstufen zurückzukehren, sofern es das lnfektionsgeschehen dann zulässt,
  2. wird der Unterricht der Jahrgangsstufe 2 ausschließlich (also in allen Fächern) auf Fernunterricht umgestellt, um das Risiko zu mindern, die schriftlichen Abiturprüfungen im Haupttermin aufgrund einer Coronainfektion oder -quarantäne zu versäumen.
Ihnen und euch allen frohe Ostertage!
Daniel Krüger
Schulleiter

Handreichung zur Maskenpflicht aus dem Kultusministerium

Das Kultusministerium hat eine aktualisierte Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen in Baden-Württemberg veröffentlicht. In der Handreichung werden alle Einzelheiten der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske näher erläutert.

Die Handreichung kann hier eingesehen werden.

Medizinische Masken nun auch an Schulen verpflichtend

Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens hat die Landesregierung die Corona-Verordnung am 19. März 2021 erneut angepasst. Die Verpflichtung, im öffentlichen Nahverkehr FFP2-Masken oder „OP-Masken“ zu tragen, wird ab Montag, den 22. März 2021 auf die Schulen ausgeweitet. Innerhalb und außerhalb des Unterrichts sind damit auf dem ESG-Gelände nur noch sogenannte medizinische Masken zulässig. Alltagsmasken können nicht mehr akzeptiert werden.

Die Familien am ESG werden gebeten, sich auf die neue Situation mit der entsprechenden Maskenausstattung einzustellen.

ESG stattet Unterrichtsräume mit mobilen Luftreinigungsgeräten aus

Schulleiter Krüger stellt eines der neuen Luftreinigungsgeräte vor.

Das Edith-Stein-Gymnasium hat seinem Hygienekonzept in Pandemiezeiten einen weiteren Baustein hinzugefügt: Die Schule hat die vom Land Baden-Württemberg aufgelegten Sondermittel aus dem Corona-Schulbudget eingesetzt, um 21 mobile Luftreinigungsgeräte anzuschaffen. Aus schuleigenen Mitteln wurden zudem weitere acht Geräte dazugekauft. Die Luftreiniger sind bereits geliefert und auf die Unterrichtsräume aufgeteilt worden.

Die Geräte des Typs Blueair Classic 605 sind mit jeweils drei kombinierten Hepa- und Aktivkohlefiltern ausgestattet. Jedes Gerät bietet ausreichend Leistung, um die Luft in einem Standardklassenzimmer von Pollen, Bakterien, Viren, flüchtigen Chemikalien und Duftstoffen effektiv zu reinigen. Ziel der Schulleitung ist es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die einen substantiellen Beitrag zur Gesunderhaltung aller am Schulleben beteiligten Personen leisten können. "Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, die Klassenzimmer mit Luftreinigern auszustatten, bevor am 15. März mit den Klassenstufen 5 und 6 weitere Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht kommen," sagt Herr Krüger, der Schulleiter des ESG, und fügt hinzu: "Nicht zuletzt in Anbetracht der ansteckenderen Virusmutationen bringen die Luftreinigungsgeräte unserer Schulgemeinschaft ein Stück mehr an Sicherheit."

Noch können mit den vorhandenen Geräten nicht alle Unterrichtsräume am ESG angemessen ausgestattet werden. Die Schule plant jedoch, eine Spendenaktion ins Leben zu rufen, um auch die verbleibenden Räume sukzessive bestücken zu können.

Die Luftreinigungsgeräte sind nicht die einzige Ergänzung zum Hygienekonzept der Schule: Bereits ab dem 2. März des Jahres bietet die Stadt Bretten allen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 und 2 an, zweimal in der Woche kostenlos einen freiwilligen Corona-Schnelltest machen zu lassen. Das Angebot steht auch für die Fünft- und Sechstklässler, wenn sie ab dem 15. März in den Präsenzunterricht zurückkehren dürfen. Die Testungen werden vom DRK Bretten im Breitenbachweg in unmittelbarer Nachbarschaft zum ESG durchgeführt.

Zum Schulbetrieb ab dem 15. März

Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium, liebe Schülerinnen und Schüler,

in der kommenden Woche steht ein weiterer Schritt bei der Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht an. Das Kultusministerium gibt vor, dass ab dem 15. März 2021 nun auch die 5. und 6. Klassen wieder vor Ort in den Klassenzimmern beschult werden. Dabei ist für die 5. und 6. Klassen nach Möglichkeit kein Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht vorzusehen. Heute möchte ich Ihnen und euch daher mitteilen, wie dieser Schulbetrieb am ESG realisiert werden soll.

Der Schulbetrieb ab dem 15. März 2021

  1. Soweit im Folgenden Präsenzunterricht für Klassen oder Kurse vorgesehen ist, entscheiden nach wie vor die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ob der Schulpflicht in Präsenz oder im Fernunterricht nachgekommen wird.
  2. Alle Regelungen für die J1 und J2 bleiben weiterhin bestehen.
  3. Die Klassenstufen 7 bis 10 bleiben bis zu den Osterferien im Fernunterricht.
  4. Die Klassenstufen 5 und 6 kommen mit einigen geringfügigen Änderungen gemäß des regulären Stundenplans in den Präsenzunterricht. Diese Änderungen sehen, wie folgt, aus:
    1. In den Klassenstufen 5 und 6 findet kein Sportunterricht statt.
    2. Die Klassen werden nur in den Vormittagsstunden (7:35 – max. 12:45 Uhr) in Präsenz unterrichtet.
    3. Dafür wird der Nachmittagsunterricht in den Vormittag auf die entfallenden Sportstunden verlegt. Dies ist in den 5. Klassen zur Gänze möglich. In den 6. Klassen müssen einige wenige Stunden am Nachmittag im Fernunterricht stattfinden (zwei bzw. eine 60-Minuten Stunde pro Klasse und Woche). Auf diese Weise vermeiden wir eine Mittagspause, die in der gegenwärtigen Lage für das Infektionsgeschehen vor Ort noch kritisch zu sehen ist. Für die Nachmittagsstunden im Fernunterricht wird die Anwesenheitspflicht während der Stunde sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte aufgehoben. Die Aufgaben der Stunden im Fernunterricht sind jedoch verpflichtend. Ggf. wird die Abgabe der Aufgaben von den Lehrkräften so terminiert, dass den Schülerinnen und Schüler am Nachmittag oder am Folgetag genügend Zeit zur Bearbeitung bleibt.
  5. Für alle Klassen und Kurse, die Präsenzunterricht erhalten, werden zwei Unterrichtsräume vorgehalten, die in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander liegen. Die Fachlehrkraft entscheidet, ob bzw. in welchen Phasen des Unterrichts ein oder zwei Räume in Anspruch genommen werden.
  6. Im EG, dem 1. OG und dem 2. OG des B-Trakts werden je zwei Klassen der Klassenstufen 5 und 6 untergebracht, im 3. OG des B-Trakts nur eine Klasse. Der Unterricht der J1 und J2 wird vorzugsweise im A- und C-Trakt stattfinden. Folgende Klassenräume sind für die Unterstufe vorgesehen:
    1. 5a: B02, B06
    2. 5b: B04, B05
    3. 5c: B22, B23
    4. 5d: B14, B15
    5. 6a: B16, B17
    6. 6b: B35, B36
    7. 6c: B25, B26
  7. Im B-Trakt werden zusätzliche Aufsichten zur Verfügung stehen, die die unterrichtenden Lehrkräfte bei geteilten Klassen unterstützen.
  8. Die Notbetreuung für die Klassen 5 und 6 entfällt, da der Unterricht wieder in Präsenz angeboten wird. Die Notbetreuung für die Klassen 7 findet weiterhin statt. Die Notbetreuung für die Klassen 7 wird nicht mehr im Computerraum, sondern in einem Klassenraum des C-Trakts eingerichtet. Ausreichend Laptops und ein Drucker werden dort zur Verfügung gestellt.  Der Computerraum wird auf diese Weise für den ITG-Unterricht frei.
  9. Der offene Ganztag kann bis zu den Osterferien leider nicht angeboten werden.
  10. Alle Klassen und Kurse, die Präsenzunterricht erhalten, können innerhalb des Präsenzunterrichts Klassenarbeiten bzw. Klausuren schreiben.
  11. Klassen, die sich weiterhin im Fernunterricht befinden, können ebenfalls eine Klassenarbeit in Präsenz schreiben. Über die Notwendigkeit einer Klassenarbeit entscheidet die Fachlehrkraft nach Rücksprache mit der Schulleitung. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sich grundsätzlich gegen den Präsenzunterricht entschieden haben, sind in diesem Fall dennoch verpflichtet, die Klassenarbeiten vor Ort in Präsenz mitzuschreiben.
  12. Der angepasste Stundenplan ist in Kürze in Webuntis einzusehen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie der Schulbetrieb nach den Osterferien aussehen wird, ist zurzeit noch nicht absehbar. Bei einer günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens werden voraussichtlich auch die Klassenstufen 7 bis 10 in den Präsenzunterricht zurückkehren – so die Verlautbarungen aus dem Kultusministerium.

Sie haben bzw. ihr habt sicherlich von verschiedensten Seiten genügend Durchhalteparolen gehört. Trotzdem kommt hier auch noch eine von mir: Wir haben als Schulgemeinschaft schon sehr viel geschafft und schwierige Zeiten erfolgreich hinter uns gebracht. Auch wenn wir uns eine schnellere Rückkehr zum vollen Präsenzunterricht wünschen, gilt es weiterhin, vernünftig und vorsichtig zu sein und alles zu vermeiden, was eine Verschlechterung des Infektionsgeschehens und damit eine Verlangsamung des Öffnungsprozesses bewirken könnte. Damit tun wir uns selbst den besten Gefallen. Sie und ihr – wir alle zusammen – kriegen das hin und können noch ein wenig länger die Einschränkungen ertragen, oder?

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger
Schulleiter