Jahrgangsstufe 1 ab 01.03.2021 im Wechselbetrieb

Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium, liebe Schülerinnen und Schüler,

obgleich wir mit den aktuellen Inzidenzen noch immer nicht zufrieden sein können, hat die auslaufende Woche dennoch gezeigt, dass die Zahlen durch mutierte Varianten des Virus zurzeit NICHT wieder deutlich ansteigen. Stattdessen sind die Infektionszahlen im Landkreis Karlsruhe leicht rückgängig: Lag die 7-Tage-Inzidenz vor einer Woche bei 65,2, gingen die Fallzahlen pro 100 000 Einwohner über 7 Tagen auf aktuell 62,5 zurück. Die Schulleitung des ESG hält es daher für vertretbar und auch dringend angebracht, dass die Jahrgangsstufe 1 ab Montag, den 1. März 2021 in den Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht einsteigt. Die Jahrgangsstufe 2 bleibt in der kommenden Woche im Wechselbetrieb, sodass am Vormittag nun zwei Jahrgänge parallel in Präsenz beschult werden.

Der Wechselbetrieb sieht für beide Jahrgänge aus, wie in der Mail von vor einer Woche beschrieben:

Das Model für den Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht in der Oberstufe

  1. Die Jahrgangsstufen haben am Vormittag in allen Fächern Präsenzunterricht nach Stundenplan. Jedem Kurs stehen – soweit möglich – zwei Unterrichtsräume zur Verfügung. Große Kurse werden vorzugsweise in den großen Unterrichtsräumen des ESG unterrichtet.
  2. Am Nachmittag finden Basisfächer in der Regel als Fernunterricht statt.
  3. Am Nachmittag finden Leistungsfächer in der Regel als Präsenzunterricht statt. Hierbei soll der Beginn der Nachmittagsstunden in Präsenz von 13:35 Uhr auf 13:00 Uhr vorgezogen werden, damit keine längere Mittagspause für die Schülerinnen und Schüler entsteht.
  4. Für die am Nachmittag in Fernunterricht befindlichen Kurse ist die Anwesenheitspflicht zu der entsprechenden Stundenplanzeit aufgehoben. Dies gilt sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte. Der Grund hierfür ist, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler und auch Lehrkräfte einen längeren Nachhauseweg haben, der sich in der üblichen Mittagspause nicht bewerkstelligen lässt. Zudem sollten alle Beteiligten auch die Möglichkeit zu einem Mittagessen bei sich zu Hause haben.
  5. Einhergehend mit dieser Regelung ist am Nachmittag darauf zu achten, dass die Abgabetermine für Schulaufgaben im Fernunterricht nicht zu kurzfristig gewählt werden. Ggf. sollte die Abgabe der Aufgaben z.B. auf den nächsten Tag verschoben werden.
  6. Es steht der Kurslehrkraft und den Schülerinnen und Schülern frei, für einen späteren Teil einer Nachmittagsstunde im Fernunterricht (z.B. ab 14:15 Uhr) ein Anwesenheitsfenster zu vereinbaren, in dem z.B. BBB-Sitzungen durchgeführt werden können. Es ist jedoch darauf zu achten, dass alle Schülerinnen und Schüler tatsächlich an der Sitzung teilnehmen können.
  7. Es findet kein Sportunterricht in Präsenz statt. Eine Ausnahme bildet die Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung im Fach Sport einschließlich der fachpraktischen Leistungsfeststellungen. Soweit nach dieser Regel ausnahmsweise Sportunterricht stattfinden darf, ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten wird. Betätigungen, bei denen dies nicht möglich ist, sind untersagt. Es ist jedoch gestattet, mit einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu leisten.
  8. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die Hohlstunden haben, können diese in kleinen Gruppen in ausgesuchten Klassenzimmern verbringen. Hierbei dürfen sich Schülerinnen und Schüler der beiden Jahrgangsstufen nicht vermischen.

Zurzeit liegen noch keine amtlichen Informationen vor, wann der Wechselbetrieb für die Klassenstufen 5 bis 10 aufgenommen werden kann. Unsere Notbetreuung wird nach wie vor angeboten.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich freue mich über das Mehr an menschlichen Begegnungen und sozialen Kontakten im Schulhaus in der kommenden Woche und wünsche Ihnen und euch ein sonniges und erholsames Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger
Schulleiter

Wechselbetrieb J1 und J2; aktualisierte Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht

Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium, liebe Schülerinnen und Schüler,

ergänzend zu meiner Information vom Dienstag dieser Woche möchte ich Ihnen und euch sowohl die überarbeiteten Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht als auch das Model für den Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht in den Jahrgangsstufen 1 und 2 bekanntgeben. Die Entscheidung, wie weit Präsenzunterricht zuzulassen ist, hat sich die Schulleitungsrunde nicht einfach gemacht, da die augenblickliche Coronalage ein durchaus widersprüchliches Bild zeichnet: Bei im Allgemeinen in Deutschland und Baden-Württemberg sinkenden Inzidenzen, verharren die Inzidenzzahlen im Landkreis Karlsruhe seit Tagen auf einem Niveau und liegen noch deutlich über der Fünfzigermarke, aktuell bei 65,2. Gesundheitsminister Spahn beziffert den Anteil der mutierten Corona-Viren im Bundesdurchschnitt mittlerweile auf über 20%. Auch Bretten und das Brettener Umland sind betroffen. Und schließlich sind die Infektionszahlen in ganz Deutschland in der vergangenen Woche kaum noch gesunken. 

In der Zusammenschau dieser durchwachsenen Sachlage haben wir folgenden Wechselbetrieb für die Jahrgangsstufen 1 und 2 beschlossen:

Wer kommt wann in den Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht?

  1. In den ersten zwei Wochen (vom 22.02. bis 05.03.2021) wird nur die J2 in Teilpräsenz (Modell siehe unten) unterrichtet.
  2. Die J2 bleibt auch in den Folgewochen nach dem beschriebenen Modell in Teilpräsenz. Sie kehrt nicht zum reinen Fernunterricht zurück.
  3. Der Einstieg der J1 in den teilweisen Präsenzunterricht wird von der weiteren Entwicklung der Infektionslage abhängig gemacht. Als Starttermin ist augenblicklich der 8. März 2021 vorgesehen. Bei einer deutlich positiven Entwicklung kann der Start auf den 1. März vorgezogen werden (Entscheidung durch die Schulleitung spätestens am 26. Februar 2021). Das Model für den Wechselbetrieb ist dasselbe wie bei der J2 (siehe unten). Wenn die J1 in Teilpräsenz beschult wird, geschieht dies dann also parallel zur J2.
  4. Ist die J1 einmal in den Unterricht in Teilpräsenz eingestiegen, wird dieses Model ohne Unterbrechung fortgeführt. Die J1 wird dann also nicht mehr in den reinen Fernunterricht zurückkehren.

Das Model für den Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht in der Oberstufe

  1. Die Jahrgangsstufen haben am Vormittag in allen Fächern Präsenzunterricht nach Stundenplan. Jedem Kurs stehen – soweit möglich – zwei Unterrichtsräume zur Verfügung. Große Kurse werden vorzugsweise in den großen Unterrichtsräumen des ESG unterrichtet.
  2. Am Nachmittag finden Basisfächer in der Regel als Fernunterricht statt.
  3. Am Nachmittag finden Leistungsfächer in der Regel als Präsenzunterricht statt. Hierbei soll der Beginn der Nachmittagsstunden in Präsenz von 13:35 Uhr auf 13:00 Uhr vorgezogen werden, damit keine längere Mittagspause für die Schülerinnen und Schüler entsteht.
  4. Für die am Nachmittag in Fernunterricht befindlichen Kurse ist die Anwesenheitspflicht zu der entsprechenden Stundenplanzeit aufgehoben. Dies gilt sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte. Der Grund hierfür ist, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler und auch Lehrkräfte einen längeren Nachhauseweg haben, der sich in der üblichen Mittagspause nicht bewerkstelligen lässt. Zudem sollten alle Beteiligten auch die Möglichkeit zu einem Mittagessen bei sich zu Hause haben.
  5. Einhergehend mit dieser Regelung ist am Nachmittag darauf zu achten, dass die Abgabetermine für Schulaufgaben im Fernunterricht nicht zu kurzfristig gewählt werden. Ggf. sollte die Abgabe der Aufgaben z.B. auf den nächsten Tag verschoben werden.
  6. Es steht der Kurslehrkraft und den Schülerinnen und Schülern frei, für einen späteren Teil einer Nachmittagsstunde im Fernunterricht (z.B. ab 14:15 Uhr) ein Anwesenheitsfenster zu vereinbaren, in dem z.B. BBB-Sitzungen durchgeführt werden können. Es ist jedoch darauf zu achten, dass alle Schülerinnen und Schüler tatsächlich an der Sitzung teilnehmen können.
  7. Es findet kein Sportunterricht in Präsenz statt. Eine Ausnahme bildet die Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung im Fach Sport einschließlich der fachpraktischen Leistungsfeststellungen. Soweit nach dieser Regel ausnahmsweise Sportunterricht stattfinden darf, ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten wird. Betätigungen, bei denen dies nicht möglich ist, sind untersagt. Es ist jedoch gestattet, mit einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu leisten.
  8. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die Hohlstunden haben, können diese in kleinen Gruppen in ausgesuchten Klassenzimmern verbringen. Hierbei dürfen sich Schülerinnen und Schüler der beiden Jahrgangsstufen nicht vermischen.

Überarbeitete Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht

Die überarbeiteten Verhaltensregeln für den Präsenzunterricht stehen hier zum Download bereit. Ich bitte alle Eltern und die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen diese Regeln aufmerksam zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen, bevor der jeweilig erste Unterricht in Präsenz stattfindet.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Wir erwarten ein frühlingshaftes Wochenende. Genießen Sie bzw. genießt die Sonnenstunden! Ich wünsche eine schöne Zeit.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger
Schulleiter

Informationen zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar 2021

Liebe Eltern am Edith-Stein-Gymnasium, liebe Schülerinnen und Schüler,
 
heute möchte ich Ihnen und euch erste Informationen zum Schulbetrieb am ESG ab dem 22. Februar 2021 geben. Der Rahmen für den Schulbetrieb nach den Winterferien wird in einem Schreiben aus dem Kultusministerium von Ende letzter Woche abgesteckt. Die Umsetzung der ministeriellen Vorgaben sieht am ESG, wie folgt, aus: 
  1. Aller Unterricht (Fern- und Präsenzunterricht) folgt dem bekannten Stundenplan der dritten Periode.
  2. An den Gymnasien findet für die Klassenstufen 5 bis 10 zunächst weiterhin Fernunterricht statt. Wie lange diese Fernunterrichtsphase andauern wird, ist zurzeit noch unklar. Ich gehe davon aus, dass uns in Kürze weitere Informationen in dieser Frage zugehen.
  3. Für die Klassenstufen 5 bis 7 der allgemein bildenden Schulen wird weiter eine Notbetreuung nach den bisherigen Regelungen für die zur Teilnahme berechtigten Schülerinnen und Schüler angeboten.
  4. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 gehen ab dem 22. Februar in einen Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht. Die Schulen entscheiden über den Umfang, d. h. den Anteil des Präsenzunterrichts. Für die Schülerinnen und Schüler besteht keine Präsenzpflicht
    Wie dieser Wechselunterricht am ESG im Detail aussehen wird, teile ich Ihnen und euch Ende dieser Woche mit. Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens wird hier eine Rolle spielen.
    Bezüglich des Sportunterrichts in der Oberstufe ist uns vorgegeben: Es findet kein Sportunterricht in Präsenz statt. Eine Ausnahme bildet die Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung im Fach Sport einschließlich der fachpraktischen Leistungsfeststellungen. Soweit nach dieser Regel ausnahmsweise Sportunterricht stattfinden darf, ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten wird. Betätigungen, bei denen dies nicht möglich ist, sind untersagt. Es ist jedoch gestattet, mit einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu leisten.
  5. Es wird weiterhin für alle Klassenstufen möglich sein, schriftliche Leistungsfeststellungen in der Präsenz an der Schule durchzuführen. Die Verpflichtung zur Teilnahme besteht für die Schülerinnen und Schüler auch dann, wenn sich deren Eltern grundsätzlich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden haben.
  6. Das Hygienekonzept des ESG wird auf die aktuelle Situation angepasst. Das überarbeitete Konzept geht Ihnen vor dem 22. Februar per Mail zu. 
Mir ist durchaus bewusst, dass die Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht für die Schulgemeinschaft eine weitere Belastung mit sich bringt und keine ungetrübte Freude auslösen wird. Wir werden jedoch durch diese Mischphase hindurchgehen müssen – daran führt kein Weg vorbei. Und ich bin mir sicher, dass wir als solidarische Schulgemeinschaft auch diese Herausforderung letztendlich gut meistern werden. 
 
Ich wünsche Ihnen und euch weiterhin eine erholsame Zeit. Bleiben Sie bzw. bleibt gesund!
 
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krüger
Schulleiter

Informationen zum Schulbetrieb bis zu den Winterferien

Alle Schulen in Baden-Württemberg bleiben auch in den ersten beiden Februarwochen für den Präsenzunterricht geschlossen. Der Schulbetrieb am ESG läuft damit wie gehabt bis zu den Winterferien weiter: Die Klassenstufen 5 bis 10 sowie die Jahrgangsstufe 1 und die Jahrgangsstufe 2 erhalten Fernunterricht über Moodle nach Stundenplan und gemäß der bekannten Richtlinien. Die Notbetreuung wird bis zu den Faschingsferien fortgeführt, wird aber während der Ferien nicht angeboten werden (Beschluss des Kultusministeriums). Die für das erste Schulhalbjahr zwingend notwendigen Klassenarbeiten und Klausuren sind geschrieben worden, sodass bis einschließlich 12. Februar 2021 keine weiteren schriftlichen Leistungsfeststellungen vorgesehen sind.
 
Was ist sonst noch wichtig? 
  1. Wie bereits angekündigt, werden die Halbjahresinformationen für die Klassen 5 bis 10 sowie die Halbjahreszeugnisse für die Jahrgangsstufen 1 und 2 aufgrund der Corona-Pandemie mit zeitlicher Verzögerung ausgegeben. Die Klassenstufen 5 bis 10 erhalten ihre Halbjahresinformationen am 26. Februar. Die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufen 1 und 2 erfolgt bereits am 12. Februar.
  2. Wie in jedem Jahr wird das ESG die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen ausführlich über die Oberstufe im Allgemeinen und auch die Kurswahlmöglichkeitern im Einzelnen unterrichten. Da eine Informationsveranstaltung in Präsenz aus bekannten Gründen zurzeit nicht durchführbar ist, werden in der kommenden Woche zunächst nur schriftliche Informationen an die Schülerinnen und Schüler und interessierte Eltern herausgeben. Später, hoffentlich bald nach den Faschingsferien, wird eine pandemiekonforme Informationsveranstaltung angesetzt werden, in der es auch die Möglichkeit geben wird, Verständnisfragen zu stellen. Auch eine individuelle Beratung wird angeboten werden. Dazu zu gegebener Zeit mehr.
  3. Für Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen auch interessant: Die Schlusstermine für die Abgabe der Bewerbung um Aufnahme in eine öffentliche berufliche Vollzeitschule oder in eine Oberstufe einer öffentlichen Gemeinschaftsschule für das Schuljahr 2021/2022 sind nach hinten verschoben worden. Hintergrund ist die spätere Ausgabe der Halbjahresinformationen an den Schulen in Baden-Württemberg, die bis Ende Februar erfolgen kann.
  4. Einzelne Kurse der Jahrgangsstufe 2 werden bereits vor den Winterferien in bestimmten Unterrichtsstunden in der Präsenz unterrichtet. Dies dient der Prüfungsvorbereitung und wird vom Kultusministerium in einer Sonderregelung zugelassen. Die Fachlehrkräfte informieren entsprechend ihre Kurse bzw. haben dies bereits getan.
  5. Die Praxis des Fernunterrichts hat gezeigt, dass die starre Faustregel, maximal zwei Videokonferenzen pro Klasse und Tag zuzulassen, weder den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler noch denen der Lehrenden gerecht wird. In Zukunft steht jedem Fachunterricht in einer Klasse daher ein gewisses Zeitkontingent pro Woche zur Verfügung, das von der Lehrkraft flexibel eingesetzt werden kann. So wird u.a. dem Umstand Rechnung getragen, dass es in vielen Fällen sinnvoll ist, einzelne Unterrichtsphasen anstelle von ganzen Unterrichtsstunden per Videokonferenz abzuhalten.

Der Schulbetrieb am ESG ab dem 18. Januar 2021

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am vergangenen Donnerstag entschieden, dass die Schulen auch nach dem 18. Januar 2021 für den Präsenzunterricht geschlossen bleiben. Diese Maßnahme gilt zunächst bis zum 31. Januar des Jahres. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der Fernunterricht bis zum Monatsende fortgeführt wird. Hintergrund ist das leider nach wie vor kritische Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie.
 
Der Schulbetrieb am ESG wird daher in den kommenden zwei Wochen so weiterlaufen, wie es bereits in der Woche vom 11. Januar der Fall gewesen ist (vgl. https://esg-bretten.de/news/wie-sieht-der-schulbetrieb-am-esg-ab-dem-11-januar-2021-konkret-aus.html). Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst. 
 
Im Interesse aller am Schulleben beteiligten Personen wird außerdem dringend um die Beachtung der ESG-Regeln für das digitale Klassenzimmer gebeten, die an dieser Stelle eingesehen werden können.
 
 
Schulbetrieb am ESG ab dem 18. Januar 2021
 
Klassen 5 bis 10
  1. Der Fernunterricht wird für die Klassen 5 bis 10 in der bisher bekannten Weise bis zum 31. Januar 2021 fortgesetzt.
  2. Bis zum 31. Januar 2021 werden keine schriftlichen Leistungsfeststellungen, also keine Klassenarbeiten und keine Kurztests geschrieben.
Jahrgangsstufe 1 und 2
  1. Der Fernunterricht wird für die Jahrgangsstufen 1 und 2 in der bisher bekannten Weise bis zum 31. Januar 2021 fortgesetzt. Präsenzunterricht ist nicht vorgesehen.
  2. In den Leistungsfächern werden bis zum 31. Januar 2021 keine schriftlichen Leistungsfeststellungen, also keine Klausuren und keine Kurztests geschrieben. 
  3. Schülerinnen und Schüler, die in einem Leistungsfach noch gar keine Klausur mitgeschrieben haben, müssen in der Präsenz eine Klausur bis zum 31. Januar 2021 nachschreiben, damit eine schriftliche Leistungsfeststellung vorliegt. 
    Die Fachlehrkraft informiert die betroffenen Schülerinnen und Schüler und ist für die Durchführung der Nachschreibeklausur verantwortlich.
  4. In den Basisfächern werden bis zum 31. Januar 2021 alle nach Klausurenplan anliegenden Klausuren in Präsenz geschrieben.
  5. Schülerinnen und Schüler, die in einem Basisfach die einzige Klausur versäumt haben, müssen in der Präsenz eine Klausur bis zum 31. Januar 2021 nachschreiben, damit eine schriftliche Leistungsfeststellung vorliegt. 
    Die Fachlehrkraft informiert die betroffenen Schülerinnen und Schüler und ist für die Durchführung der Nachschreibeklausur verantwortlich.
Fernunterricht
  1. Die bekannten Vorgaben für den Fernunterricht sind weiterhin gültig (vgl. https://esg-bretten.de/news/wie-sieht-der-schulbetrieb-am-esg-ab-dem-11-januar-2021-konkret-aus.html).
  2. Es wird dringend um Beachtung der ESG-Regeln für das digitale Klassenzimmer gebeten.