Wie sieht der Schulbetrieb am ESG ab dem 11. Januar 2021 konkret aus?

Nachdem die Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb an Gymnasien ab dem 11. Januar 2021 bekannt gegeben worden sind, stellt die Schulleitung an dieser Stelle die konkrete Umsetzung der Vorgaben des Kultusministeriums am Edith-Stein-Gymnasium vor. Es wird gebeten, die neuen Regeln für den Fernunterricht besonders zu beachten.

Klassenstufen 5 bis 10
  1. Vom 11. bis zum 31. Januar findet reiner Fernunterricht über die Moodle-Plattform statt. Der Präsenzunterricht ist in dieser Zeit ausgesetzt.
  2. Bis zum 31. Januar werden keine schriftlichen Leistungsfeststellungen (also keine Klassenarbeiten und keine schriftlichen Kurztests) durchgeführt. Für den Januar geplante schriftliche Leistungsfeststellungen werden auf die Zeit des Präsenzunterrichts verschoben, der nach Möglichkeit am 1. Februar wieder beginnt. Letzteres gilt auch für Fächer, die nur im ersten Halbjahr unterrichtet werden. In diesem Fall wird eine im Januar entfallene Klassenarbeit zeitnah im zweiten Halbjahr nachgeholt, obgleich das Fach nicht mehr regulär unterrichtet wird.
Jahrgangsstufen 1 und 2
  1. Vom 11. bis zum 15. Januar findet reiner Fernunterricht über die Moodle-Plattform statt. Der Präsenzunterricht ist in dieser Zeit ausgesetzt.
  2. In der Woche vom 11. bis zum 15. Januar werden die Klausuren der Basisfächer laut Klausurenplan in der Präsenz, also im Schulhaus des ESG, geschrieben. In dieser Woche angesetzte Klausuren in Leistungsfächern entfallen ersatzlos, da in den Leistungsfächern bereits eine Klausur und ggf. weitere schriftliche Kurztests geschrieben worden sind.
  3. Über den Fortgang des Präsenzunterrichts der Jahrgangsstufe 1 und 2 ab dem 18. Januar entscheidet die Landesregierung nach Infektionslage in der kommenden Woche. Sobald die Gymnasien hierzu offizielle Auskünfte erhalten, wird die Schulgemeinschaft informiert.
  4. Grundsätzlich wird für die Zeit vom 18. bis zum 29. Januar am ESG gelten: Schriftliche Leistungsfeststellungen (Leistungsfächer und Basisfächer) werden immer dann geschrieben, wenn für die Jahrgangsstufen 1 und 2 genereller Präsenzunterricht vorgesehen ist. Ist für die Jahrgangsstufen Fernunterricht vorgesehen, werden nur die Klausuren der Basisfächer (in Präsenz im Schulhaus) geschrieben. Die Klausuren der Leistungsfächer entfallen in Phasen des Fernunterrichts ersatzlos.
  5. Nachschreibeklausuren für versäumte Klausuren bis zum 22. Dezember 2020 werden nur dann angesetzt, wenn dies die Lehrkraft für zwingend notwendig hält. (Bitte im Zweifelsfalle die entsprechende Lehrkraft kontaktieren.) Es stehen zwei Sammeltermine am 20. und 27. Januar zur Verfügung. Die Nachschreibeklausuren werden in Präsenz im Schulhaus geschrieben.
  6. Die Kommunikationsprüfungen der Jahrgangsstufe 2 werden auf den 3. und bei Bedarf zusätzlich den 4. März 2021 verschoben.
Regeln für den Fernunterricht
  1. Das Kultusministerium stellt klar, dass während der Pandemie nur die Präsenzpflicht, nicht aber die Schulpflicht ausgesetzt ist. Das bedeutet, dass in Phasen des Fernunterrichts Anwesenheitspflicht besteht. Am ESG wird ab sofort die Anwesenheit in jeder einzelnen Unterrichtsstunde von der Lehrkraft dokumentiert (siehe auch unten).
  2. Der Fernunterricht wird ab sofort in allen Belangen dem regulären Stundenplan der jeweiligen Klasse folgen: Die Schülerinnen und Schüler haben sich daher gemäß des Stundenplans im entsprechenden Kurs (= Unterrichtsfach) zur entsprechenden Uhrzeit im ESG-Moodle einzuloggen, innerhalb der Unterrichtsstunde die vorgelegten Aufgaben zu erledigen und ihre Ergebnisse ggf. in das Moodle hochzuladen. In der Zeit der regulären Stunde sind die Lehrkräfte über die Chat-Funktion für Nachfragen und Hilfestellungen zu erreichen. Eine erste Stunde beginnt damit tatsächlich um 7:35 Uhr und nicht später, und sowohl Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrkraft haben um 7:35 Uhr im Moodle-Kurs anwesend zu sein.
  3. Die Lehrkräfte werden die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler während jeder Unterrichtsstunde auf geeignete Art überprüfen. Ein „Ausschlafen“ und späteres Besuchen des Kurses wird als Fehlzeit gewertet.
  4. In der Regel sollen pro Klasse und Tag nicht mehr als zwei Videokonferenzen angesetzt werden. Die Teilnahme an den Videokonferenzen braucht seitens der Schülerinnen und Schüler nicht per Bild zu erfolgen. Die erwartete Mindestvoraussetzung für die Teilnahme ist ein Zuhören und die Beteiligung im Chat.
  5. Zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern soll ein regelmäßiger Kontakt stattfinden. Dies kann z.B. über die Chat-Funktion während der Unterrichtsstunde geschehen. Zu dem Kontakt gehört auch die Lehrerrückmeldung zu Schülerarbeiten.
Ausgabe der Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse
Das Kultusministerium hat aufgrund der Aussetzung des Präsenzunterrichts die Möglichkeit eingeräumt, sowohl die Halbjahresinformationen für die Klassenstufen 5 bis 10 als auch die Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufen 1 und 2 später als üblich auszugeben. Die Ausgabe kann in diesem Jahr bis Ende Februar geschehen. Das ESG wird von dieser Möglichkeit, wie folgt, Gebrauch machen: Die Halbjahresinformationen für die Klassenstufen 5 bis 10 werden am 26. Februar ausgegeben. Die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufen 1 und 2 erfolgt bereits am 12. Februar.

Notbetreuung am Edith-Stein-Gymnasium Bretten ab dem 11. Januar 2021

Um der weiter zunehmenden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 entgegenzuwirken, werden bis zum 31. Januar 2021 die Schulen grundsätzlich geschlossen (siehe auch Mitteilung "Regelungen für Schulen ab dem 11. Januar 2021").

Diese Maßnahme, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden, wenn die „Notbetreuung“ ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Am Edith-Stein-Gymnasium Bretten kann unter den unten beschriebenen Bedingungen eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 in Anspruch genommen werden.

 

Voraussetzungen für die Aufnahme von Kindern in die Notbetreuung

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass

  1. die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und
  2. sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.

Es kommt also nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder in Homeoffice verrichtet wird. In beiden Fällen ist möglich, dass die berufliche Tätigkeit die Wahrnehmung der Betreuung verhindert. Es kommt auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt.

Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit bzw. Studium/Schule an.

Auch wenn das Kindeswohl dies erfordert oder andere schwerwiegende Gründe, z.B. pflegebedürftige Angehörige oder ehrenamtlicher Einsatz in Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten oder Feuerwehren, vorliegen, ist eine Aufnahme in die Notbetreuung möglich.

 

Umfang der Notbetreuung

Die Notbetreuung deckt die gleichen Tage und Zeiten ab, die ein Kind ansonsten in der Schule beschult, d.h. beaufsichtigt oder betreut worden wäre. Es sind also die Zeiten nach Stundenplan einschließlich der Ganztagsangebote sowie der kommunalen Betreuungsangebote abzudecken.

 

Ausschluss von der Notbetreuung

Wie für den Schulbesuch gilt auch für die Notbetreuung ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die

  1. in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, soweit die zuständigen Behörden nichts Anderes anordnen oder
  2. sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 10 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder
  3. typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.

Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht jedoch nicht mehr, wenn eine Pflicht zur Absonderung, z.B. durch die Möglichkeit der „Freitestung“, endete.

 

Beantragung der Notbetreuung

Es gibt keine Formvorschriften für die Beantragung oder den Nachweis der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Notbetreuung. Die Erklärung der Erziehungsberechtigten kann gegenüber der Schule (bzw. für kommunale Betreuungsangebote gegenüber dem Träger) also mündlich, fernmündlich, elektronisch, aber auch schriftlich abgegeben werden. Dadurch soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Vorlauf bis zur möglichen Inanspruchnahme der Notbetreuung sehr kurz ist und die Notbetreuung auch nur für einen kurzen Zeitraum erfolgen soll. Es sollen dadurch aber keine Abstriche bei den Voraussetzungen der Notbetreuung gemacht werden. Es gilt vielmehr der dringend an die Erziehungsberechtigten zu richtende Appell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist.

 

Orientierungshilfen zur Notbetreuung an den Schulen

Regelungen für Schulen ab dem 11. Januar 2021

Am 5. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, den bundesweiten Lockdown bis 31. Januar zu verlängern. Im Zuge dessen werden auch Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege in Baden-Württemberg nach den Weihnachtsferien, also ab dem 11.01.2021, weiterhin geschlossen bleiben. In der kommende Woche soll es auf der Basis dann vorliegender Daten erneut Gespräche u.a. darüber geben, ob der Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 1 und 2 ab dem 18. Januar 2021 weitergehen kann.

Die Regelungen im Einzelnen:

  1. Grundschulen: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
  2. Fernunterricht: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
  3. Abschlussklassen: Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, soll für sie folgendes gelten: Für sie kann ab 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist. 
  4. Notbetreuung: Für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Die Grundsätze für die Notbetreuung an Schulen sind in den angehängten Orientierungshilfen dargestellt. 

Orientierungshilfen zur Notbetreuung an den Schulen

Online-Vortrag der Bundesbank zu Zahlungssystemen heute und in Zukunft im Wirtschaftskurs J2

Zahlungssysteme – das hört sich zunächst reichlich abstrakt an. Im Grunde geht es hier um alles, was zwischen Banken, Zentralbanken und Zahlungsdienstleistern im Hintergrund abläuft, wenn wir bezahlen. Andererseits steht die Frage im Mittelpunkt, wie wir bezahlen, also bar, mit Karte, per Online-Banking u.a.

Zunächst stellte Frau Brunner eine Studie der Bundesbank über das Zahlungsverhalten der Deutschen vor. Hier zeichnen sich bestimmte Trends ab, die durch Corona aller Voraussicht nach beschleunigt werden: So sanken die Barzahlungen der Deutschen zwischen 2014 und 2017 um ca. 6 Prozentpunkte von 53 % auf 47 %. Entsprechend stiegen die Zahlungen per Debitkarte von 24 auf 27 %, das kontaktlose Bezahlen von 0,1 auf 1,1 %. Kleinere Beträge werden nach wie vor gerne bar, größere mit Karte bezahlt werden. Was das kontaktlose Bezahlen angeht, war die dafür notwendige „Nahfeld-Kommunikationstechnik“ (NFC-Technik) ca. 2010 ausgereift und wurde und wird zunehmend in Karten und Smartphones integriert.

Deutschland wird oft nachgesagt, dass hier nach wie vor gerne bar bezahlt würde und die Deutschen nicht sehr offen gegenüber neuen Zahlungsarten seien. Frau Brunner zeigte jedoch, dass in Deutschland - bezogen auf den Wert der Transaktionen – nur ca. 55 % bar gezahlt wird. Damit liegt es vor Spanien, Italien, Österreich und Griechenland, wo mehr in bar bezahlt wird, jedoch hinter Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Estland und Finnland, wo andere Zahlungsarten dominieren.

Im Anschluss ging die Referentin auf verschiedene Aspekte unseres aktuellen Zahlungssystems ein.

Interessant war beispielsweise, dass auch Barzahlungen im Einzelhandel für Händler nicht kostenlos sind, wie man zunächst meinen könnte. Banknoten werden als gesetzliches Zahlungsmittel schließlich unentgeltlich von der Bundesbank bereitgestellt. Jedoch entstehen Händlern Kosten in Form von Kassierzeiten (Kassieren bedeutet: bezahlte Arbeitszeit), für Kassensysteme und weitere Transaktionskosten (etwa Bargeldtransport durch eine Sicherheitsfirma etc.). Bezogen auf die Kosten ist sogar eine Zahlung per Girocard oder Lastschrift für die Händler günstiger. Kostenmäßig am teuersten ist das Zahlen mit Kreditkarte, weshalb diese nicht überall akzeptiert wird bzw. erst ab einem gewissen Mindestbetrag.

Des Weiteren ging Frau Brunner auf Sicherheitsmerkmale von Banknoten, den Aufbau der IBAN- und BIC-Nummern, SEPA-Überweisungen bzw. -Lastschriften ein. Es wurde deutlich, dass gerade bei Online-Käufen eine Bezahlung auf Rechnung oder per Lastschrift sicherer ist, da im ersten Fall die Zahlung erst erfolgt, wenn die Ware erhalten wurde bzw. im zweiten Fall die Lastschrift wiederrufen werden kann – bis zu 13 Monate nach ihrer Erteilung.

Etwa die Hälfte des Vortrags nahmen Innovationen bei Zahlungssystemen ein, wofür sich die Schüler/innen im Besonderen interessiert hatten.

Hinsichtlich des kontaktlosen Bezahlens haben wir uns sicher alle schon darüber gewundert, wie „schnell und leicht“ das Geld weg ist – dazu noch ohne Eingabe einer PIN oder einer Unterschrift. Letztere werden erst abgefragt ab Beträgen über 25 €. Könnte ein Dieb bzw. der Finder einer Karte nicht beliebig oft Beträge unter 25 € abheben und so ein Konto plündern? Frau Brunner beruhigte hier: Nach 5-maligem Bezahlen wird die Eingabe der PINs verlangt. Generell sollte ein Kartenverlust natürlich immer schnell gemeldet werden.

Was neue Zahlungssysteme angeht, erwiesen und erweisen sich private Technologiekonzerne oft als Vorreiter. So experimentiert „Amazon go“ in den USA mit Shops, bei denen man sich beim Eintritt über eine App anmeldet, anschließend seine Waren zusammensucht und dann den Laden einfach verlässt. Die Rechnung erhält man anschließend aufs Handy. Die Psychologie dahinter ist – so die Referentin – klar: Einkaufen tut weniger weh, da man durch den Wegfall des Bezahlens nicht merkt, dass einem etwas genommen wird – das Geld.

Auch der Zahlungsdienstleister „paypal“ (der übrigens eine Banklizenz besitzt) nutzte einst eine Marktlücke für sein Geschäftsmodell, die sich auf der Handelsplattform ebay zeigte: Überweisungen werden von Banken i.d.R. gebündelt und erst am nächsten Tag ausgeführt. Ein ebay-Käufer musste also relativ lange auf seine Ware warten, da der Verkäufer zunächst auf sein Geld warten musste, bevor er dann die Ware losschickte. Paypal gelang es hier, ein Überweisungssystem in Echtzeit zu schaffen.

Mittlerweile bieten auch Sparkassen und Volksbanken Überweisungen in Echtzeit gegen eine geringe Gebühr an. Vorteil hierbei ist es, dass Finanzdaten nicht an Dritte (Konzerne oder private Finanzdienstleister) gelangen und der Datenschutz gewährleistet ist.

Den Abschluss des Vortrags bildete das Thema „Kryptowährungen“. Was von diesen zu halten sei, hatte die Schüler/innen des Kurses besonders interessiert.

Frau Brunner führte hier aus, dass das Thema Auftrieb vor dem Hintergrund der Finanzkrise 2007/8 bekommen hätte: Hier wurde das bestehende Finanzsystem aus Banken und dahinter stehenden Zentralbanken, deren Zahlungen durch ein zentrales Clearingsystem abgewickelt werden, kritisch hinterfragt.

Als Gegenentwurf hierzu erfand eine IT-Gruppe unter dem Pseudonym „Satoshi Nakamoto“ ein dezentrales Kontensystem, das auf Kryptographie und einer Blockchain beruht: Der Bitcoin war geboren. Da alle Konten in einer aufeinander aufbauenden Kette von Blöcken gespeichert werden, die sich über alle am System teilnehmenden Rechner verteilt, ist es nicht möglich, Fälschungen im System vorzunehmen. Um Nutzern Anreize zu bieten, Rechenkapazitäten für das System bereitzustellen, wird jeweils demjenigen, dessen Rechner eine Transaktion am schnellsten ausführt, eine Gutschrift in Bitcoin gutgeschrieben.

Sind also dezentrale Rechenpower und Kryptographie dem gegenwärtigen Finanzsystem überlegen? Zu dieser Frage bezog die Bundesbankerin eindeutig Position: Ziel der Bundesbank, die im Auftrag der Europäischen Zentralbank handelt, sei es, den Wert des Geldes stabil zu halten (konkret wird eine Inflationsrate von knapp unter 2 % angestrebt). Kryptowährungen schwankten dagegen extrem im Wert, z.T. um 30 % pro Tag. Oft sei es nur Spekulation auf weiter steigende Kurse, die (scheinbare) Wertgewinne anheize. Nicht zuletzt stünden hinter Kryptowährungen keine echten Werte, sondern es handle sich nur um Daten, die auf Servern lagerten, die nicht einmal den Besitzern von Kryptowährungen gehörten. Im Unterschied dazu stünden hinter dem Wert des Zentralbankgeldes Wertpapiere, Gold, die Bürgschaft von Staaten, die bei der Zentralbank eingelagert seien.

Die Popularität von Kryptowährungen, egal was man nun von ihnen hält, habe andererseits – so Frau Brunner zuletzt - neue Entwicklungen bei der Europäischen Zentralbank angestoßen: So wird 2021 ein Projekt zu einem „digitalen Euro“ gestartet. Wie dieser ausgestaltet wird, sei noch nicht ganz klar, ob als App oder als Möglichkeit, eine Wallet, letztlich eine Art elektronische „Brieftasche“ für digitale Euros, bei der Zentralbank zu führen. Letztere Option würde ein Novum darstellen, da bislang nur Banken oder Staaten Konten bei der Zentralbank führen konnten, nicht Unternehmen oder Privatnutzer.

Insgesamt war es ein kurzweiliger und informativer Vortrag, in dem Frau Brunner das nicht immer einfache Thema durch viele konkrete Beispiele den Schüler/innen anschaulich machte. Im Februar wird sie sich zum Thema „Corona, Staatsverschuldung und Geldpolitik“ nochmals in den Wirtschaftsunterricht zuschalten, worauf wir schon sehr gespannt sind.

Frieder Elsäßer

Wirtschaftslehrer am ESG

Vorlesewettbewerb und eine Menge toller Bücher

Bücher trotzen der Pandemie – sie können immer gelesen werden und verstoßen weder gegen Abstands- noch Hygieneregeln. Und sie bieten Spannung, Erheiterung und machen in vielen Fällen Mut. Nein, auf den Vorlesewettbewerb 2020 kann nicht verzichtet werden – deshalb findet der Wettbewerb des Deutschen Buchhandels unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten auch unter Pandemiebedingungen statt.

In diesem Jahr konnten die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen nicht in die Aula kommen, um alle Vorleserinnen und Vorleser aus den 6. Klassen zu hören und zu erleben, wer den Sieg davonträgt. Aber in einem kleineren Rahmen ließ sich die Wahl des/der Schulsiegers/in doch bewerkstelligen. Die Klassensiegerinnen und -sieger der 6. Klassen (je zwei aus einer Klasse) stellten sich am 4. Dezember im Rahmen einer kleinen Veranstaltung der Schuljury (Frau Lindauer, Frau Kutzner-Apostel, Herr Merklinger und Frau Müller von der Buchhandlung "Kolibri"). Zur Unterstützung durfte jede/r einen/e Freund/in mitbringen.

In der ersten Runde lasen die Schülerinnen und Schüler aus ihren Lieblingsbüchern vor. Es gab Spannendes, Lustiges und Unheimliches zu hören. In die zweite Runde, in der aus einem von der Jury ausgewählten Buch vorgelesen wird, kamen Nikita Marr (6b), Mirijam Merl (6c) und Gamze Öskan (6a). Letztere schließlich konnte sich als beste Vorleserin durchsetzen, wobei die Jury aber betonte, dass die Unterschiede zwischen den Kandidaten nur graduell waren. Gamze las zuerst vor aus "Die Duftapotheke" von Anna Ruhe, in der zweiten Runde aus Paul Maars Buch "Der Tag, an dem Tante Marga verschwand". Wir wünschen Gamze viel Glück bei der nächsten Runde!

Herzlich danken wir Frau Müller von "Kolibri" für ihre Unterstützung und die Stiftung des Buchpreises für die Siegerin.

Christine Kutzner-Apostel